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OVG NRW muss erneut über verkaufsoffene Sonntage entscheiden

geralt (CC0), Pixabay
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Am 5.9.2021 dürfen in Gladbeck und Wermelskirchen keine verkaufsoffenen Sonntage stattfinden, während die Geschäfte in der Innenstadt von Herford öffnen dürfen.

Seit wieder größere Stadtfeste stattfinden dürfen, hatte der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts wieder über mehrere Anträge der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die Freigabe verkaufsoffener Sonntage zu entscheiden. Der gegen die Stadt Herford gerichtete Antrag blieb auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Erfolg. Der Senat gab hingegen den gegen die Städte Gladbeck und Wermelskirchen gerichteten Anträgen von ver.di schon deshalb statt, weil die Voraussetzungen für Dringlichkeitsentscheidungen der jeweiligen Bürgermeisterin anstelle der Stadträte nicht gegeben waren.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Aktenzeichen: 4 B 1376/21.NE (Gladbeck), 4 B 1427/21.NE (Herford) und 4 B 1446/21.NE (Wermelskirchen)

 

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