Startseite Allgemeines OVG: Landwirt darf Sonne ernten, ohne gleich die IHK zu füttern
Allgemeines

OVG: Landwirt darf Sonne ernten, ohne gleich die IHK zu füttern

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Ein Landwirt aus der Eifel hat sich erfolgreich gegen den Beitragshunger der Industrie- und Handelskammer gewehrt. Die wollte ihm allen Ernstes Gebühren abknöpfen, nur weil er auf seinen Stalldächern Photovoltaikanlagen betreibt und den Strom ins Netz einspeist. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz machte dem Treiben jetzt ein Ende: Der Mann muss keinen einzigen IHK-Beitrag für seine Solaranlagen zahlen.

Die IHK als Dauerabkassierer

Dass der Landwirt ohnehin Mitglied in der Landwirtschaftskammer ist und dort brav zahlt, interessierte die IHK Trier nicht. Mit spitzfindigen Argumenten versuchte sie, die Photovoltaikanlagen als eigenständiges „Gewerbe“ zu deklarieren – natürlich nur, um noch ein Stück vom Kuchen abzubekommen. In erster Instanz bekam sie sogar Recht.

Koblenz hat genug

Doch die Richter in Koblenz sahen die Sache nüchterner: Hauptberuf Landwirt, Mitglied der Landwirtschaftskammer – und damit gilt die Beitragsprivilegierung nach § 3 Abs. 4 IHKG. Heißt übersetzt: Nur ein Zehntel des Solar-Gewinns zählt überhaupt als Bemessungsgrundlage. Und weil der Gewinn unter 5.200 Euro liegt, entfällt der IHK-Beitrag ganz.

Fazit

Die Sonne scheint also gratis – zumindest für diesen Landwirt. Und die IHK? Die muss lernen, dass man nicht jede Dachfläche in eine Gelddruckmaschine für Kammerbeiträge verwandeln kann.

Urteil vom 26. August 2025, Az. 6 A 10460/25.OVG

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kritische Analyse des Jahresabschlusses 2023 der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG aus Sicht eines Anlegers

Die „OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG“, mit Sitz in Hamburg, hat ihren...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann: Was tun bei BaFin-Warnungen zu wefi.co und revaloninvest.de?

Frage: Herr Linnemann, die BaFin hat aktuell vor zwei Websites gewarnt: wefi.co...

Allgemeines

Achtung: Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern

Immer wieder versuchen Betrüger, durch gefälschte E-Mails, Briefe oder SMS an persönliche...

Allgemeines

Frankreich: Haushaltsstreit beigelegt – Regierung übersteht Misstrauensvoten

Nach monatelanger politischer Auseinandersetzung hat Frankreichs Regierung den Haushalt für das laufende...