Startseite Allgemeines Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)KappelnEinladung zur Mitgliedervertreterversammlung
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Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)KappelnEinladung zur Mitgliedervertreterversammlung

treis (CC0), Pixabay
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Ostangler Brandgilde, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Kappeln

Einladung zur Mitgliedervertreterversammlung

am 03. Juni 2025 um 10:00 Uhr

Alte Dorfstr. 38, 24894 Tolk

Leitung: Aufsichtsratsvorsitzender Constantin Bennemann
Die Mitgliedervertreterversammlung beginnt um 10.00 Uhr.
Punkt 1: Begrüßung der Mitgliedervertreter und Gäste
Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Punkt 3: Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des
Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
Punkt 4: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Punkt 5: Beschlussfassung über die Entlastung
a) des Vorstandes
b) des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2024
Punkt 6: Wahlen für den Aufsichtsrat
Hannes Mau stellt sich zur Wiederwahl zur Verfügung.
Punkt 7: Wahlen für die Mitgliedervertretung
a) Bei folgenden Kandidaten läuft das Mandat aus. Sie stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Frank Baasch
Sönke Brandt
Peter Claußen
Otto Festersen
John Flüh
Kathrin Gorr
Holger Joppich
Uwe Reimers
Herbert Saathof
Stefan Schröder
Rainer Seehusen
Stephan von Felbert
b) Neuwahl
Armin Bertolin
Punkt 8: Beschlussfassung Verschmelzung der Landesschadenhilfe Versicherung VaG (LSH),
Bad Fallingbostel (AG Walsrode HRB 38) auf die Ostangler Brandgilde VVaG
a) Hinweis auf Bekanntmachung gemäß § 111 UmwG und ausgelegte Dokumente in dem Geschäftsraum des Vereins (§ 112 i.V.m. § 63 Abs. 1 UmwG) und die ausliegenden Dokumente in der Mitgliedervertreterversammlung (§§ 112 i.V.m. § 63 Abs. 2 UmwG)
b) Hinweis auf Verschmelzungsbericht und Verschmelzungsprüfung
c) Erörterung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand
d) Unterrichtung über jede wesentliche Veränderung des Vermögens der OAB, die seit der Aufstellung des Entwurfs eingetreten ist (Vorstand OAB).
e) Unterrichtung über jede wesentliche Veränderung des Vermögens der LSH, die seit der Aufstellung des Entwurfs eingetreten ist (Vorstand LSH).
f) Beschlussfassung über die Verschmelzung mit der Landesschadenhilfe Versicherung VaG, Bad Fallingbostel (AG Walsrode HRB 38) gemäß Art. 18 Abs. 1 der Satzung und § 112 Abs. 3 UmwG sowie Genehmigung des Entwurfes des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2025
Punkt 9: Satzungsänderung (Erweiterung Mitgliedervertreterversammlung /​ Aufsichtsrat)
Aufgrund der Verschmelzung mit der LSH sollen die Aufsichtsräte um 3 und die Mitgliedervertreter um 5 erweitert werden.
Punkt 10: Wahl der zusätzlichen Mitglieder des Aufsichtsrates (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bafin und Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister)
a) Vorstellung der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrates
b) Wahl von
Oliver Drewes
Prof. Dr. Matthias Müller-Reichart
Michael Semder
in den Aufsichtsrat der OAB.
Punkt 11: Wahl der zusätzlichen Mitglieder der Mitgliedervertreterversammlung (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bafin und Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister)
a) Vorstellung der zu wählenden Mitglieder der Mitgliedervertreterversammlung
b) Wahl von
Tilman J. Freyenhagen
Christoph Kanenbley
Christian Müller
Mareike Rohde
Olaf Senk
in die Mitgliedervertreterversammlung der OAB.
Punkt 12: Bestellung des Abschlussprüfers für das Prüfungsjahr 2025
Punkt 13: Sonstiges
Stand der Fusionsgespräche mit der Schwarzwälder Versicherung VVaG
Hinweise zum Quorum und zur persönlichen Stimmabgabe:

Für die Beschlussfassung zu Punkt 8 der Tagesordnung ist nach § 18 Ziffer 2 der Satzung eine 3⁄4 Mehrheit der erschienenen Mitgliedervertreter erforderlich.

Für die Beschlussfassung zu Punkt 9 der Tagesordnung ist nach § 8 der Satzung eine 3⁄4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Die sonstigen in der Tagesordnung vorgesehenen Beschlussfassungen können nach § 7 Ziffer 5 der Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen werden; dies bezieht sich nach § 32 BGB auf die abgegebenen Stimmen.

Für alle Beschlussfassungen gilt, dass die Stimmabgabe nur in Person erfolgen kann, § 7 Ziffer 5 der Satzung.

Schlussworte: Aufsichtsratsvorsitzender Constantin Bennemann

 

Kappeln, im April 2025

 

Der Aufsichtsratsvorsitzende /​ Der Vorstand

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