Startseite Allgemeines „Organisierter Uhrenraub“: Lange Haftstrafen für italienische Räuberbande – Landgericht München I verurteilt vier Männer
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„Organisierter Uhrenraub“: Lange Haftstrafen für italienische Räuberbande – Landgericht München I verurteilt vier Männer

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Landgericht München I hat heute vier Männer wegen mehrerer brutaler Raubüberfälle in München und Düsseldorf zu Haftstrafen zwischen 6 Jahren und 8 Monaten sowie 7 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Die 19. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Markus Koppenleitner sprach die Angeklagten in bis zu drei Fällen des schweren Raubes, eines schweren Bandendiebstahls, der gefährlichen Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.

Systematisch ausgekundschaftet – mit Gewalt überfallen

Nach Überzeugung des Gerichts gingen die Täter äußerst professionell und arbeitsteilig vor: Die vier Männer waren eigens aus Italien nach Deutschland eingereist, um gezielt luxuriöse Armbanduhren zu stehlen. Ihre Opfer suchten sie sich im Vorfeld gezielt aus – insbesondere in München und Düsseldorf – und schlugen mit teils erheblicher Gewalt zu. Insgesamt wurden sechs Geschädigte Opfer der Überfälle.

Bei den Taten rissen die Angeklagten den Opfern die Uhren direkt vom Handgelenk – mit teils brutaler Gewalt. Ein Opfer erlitt sogar eine Kehlkopfverletzung infolge eines Würgegriffs. In einem weiteren Fall konnte ein Geschädigter den Diebstahl verhindern, indem er seine Uhr in einen Gully warf – sie war etwa 160.000 Euro wert.

In einem einzigen Fall gelang es den Tätern, eine Uhr ohne Gewaltanwendung zu entwenden. Das Gericht wertete jedoch das insgesamt gewalttätige und bandenmäßige Vorgehen als schwerwiegende strafverschärfende Umstände.

„Uhrenräuberausbildung“ und Flucht mit Rollern

Die Kammer sprach von einer regelrechten „Uhrenräuberausbildung“, die die Angeklagten durchlaufen hätten. Ihr Vorgehen sei über Monate hinweg einstudiert worden. Die Flucht nach den Taten erfolgte regelmäßig per Motorroller oder Auto. Diese organisierte, hochprofessionelle Vorgehensweise sei typisch für international operierende Tätergruppen.

Überführung durch Technik und Geständnisse

Die Angeklagten konnten mithilfe von Telefondaten, Videoüberwachung und dem wiedererkennbaren Modus Operandi überführt werden. Bei der letzten Tat in München wurden sie auf frischer Tat ertappt. Drei der vier Angeklagten legten vollumfängliche Geständnisse ab, der vierte zeigte sich im Wesentlichen geständig. Richter Koppenleitner stellte jedoch klar, dass die Beweislage auch ohne Geständnisse zu einer Verurteilung geführt hätte.

Opferschutz statt Täterrelativierung

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht neben der hohen kriminellen Energie auch die physischen und psychischen Folgen für die Opfer. Einige Betroffene litten unter Angstzuständen und hätten Schwierigkeiten, wieder ein normales Leben zu führen.

Scharfe Kritik äußerte der Vorsitzende an der Verteidigung, die den Opfern vorgeworfen hatte, mit teuren Uhren selbst ein Risiko provoziert zu haben. Koppenleitner wies diesen Ansatz scharf zurück:

„Wo sind wir denn hier? Es ist das gute Recht eines jeden Bürgers, auch eine teure Uhr in der Öffentlichkeit zu tragen.“

Fortdauer der U-Haft – Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Untersuchungshaft wurde für alle Angeklagten verlängert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft München I können innerhalb einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.


Hintergrund:
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da es sich um eine Serie äußerst brutaler und gezielt geplanter Uhrenraube handelte. Die Täter agierten offenbar arbeitsteilig und nach professionellen Methoden, wie sie in Kreisen der internationalen Bandenkriminalität bekannt sind.

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