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One Group GmbH und die(rechtlich korrekte) Aussetzung der Zinszahlungen an Anleger

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Ist damit das „Ende der One Group GmbH“ eingeläutet? Eine Frage, die uns sogar an Neujahr von Anlegern gestellt wurde, aber eine Frage, deren Beantwortung zu diesem Zeitpunkt nicht seriös möglich ist. Zunächst einmal ganz klar gesagt, auch eine One Group GmbH kann sich einer allgemeinen Marktentwicklung nicht entziehen, und die Marktentwicklung im Bereich der Immobilien ist alles andere als gut. Im Gegenteil, nahezu jeden Tag vermelden wir seit Wochen die Insolvenzen von Immobilienunternehmen, Bauträgern und Initiatoren.

Trotzdem sei dann auch mal die Frage erlaubt, was in den Unternehmen schiefgelaufen ist? Ganz klar, viele Unternehmen haben erwartet, dass die Preise am Immobilienmarkt weiter steigen, haben sich daher mit Immobilien eingedeckt, die nun im Nachhinein gesehen einfach zu teuer waren, und derzeit nur mit großen Preisabschlägen im Markt zu verkaufen sind.

Viele dieser Unternehmen haben sich aber auch Anlegergelder geholt, das über Anleihen, Crowdinvesting, Nachrangdarlehen usw. Genau diese Anlegergelder geraten natürlich jetzt ins Feuer, ja, sie stehen auf dem Spiel für die investierten Anleger. So könnte es möglicherweise auch beim Unternehmen One Group GmbH aus Hamburg sein. Hier droht der Ausfall von Zinszahlungen für:

– ProReal Deutschland 7
– ProReal Deutschland 8 – Exklusives Folgeangebot
– ProReal Europa 9
– ProReal Europa 10.

Parallel dazu hat das Unternehmen einen Vertriebsstopp für fünf weitere Emissionen aus der ProReal-Reihe, die derzeit im Vertrieb sind, verhängt. Dies bedeutet, dass hier keine neuen Kundengelder mehr angenommen werden. Es handelt sich dabei um die Emissionen:

– ProReal Deutschland 7 – Exklusives Folgeangebot
– ProReal Private 10
– ProReal Private 11
– ProReal Secur 3
– ProReal Secur 4.

Das ist aus unserer Sicht eine begrüßenswerte Entscheidung. Natürlich sind Anleger aufgrund der aktuellen Entwicklungen jetzt beunruhigt, aber es muss eine Lösung her, denn einen Totalverlust, der laut Prospekt natürlich weiterhin möglich ist, wollen Anleger dann sicherlich nicht erleiden. Hier kann man der One Group GmbH nur die Empfehlung geben, sich einen Anlegerbeirat zuzulegen, der in die weiteren Entscheidungen eingebunden wird, um somit weitere Unruhe unter den Anlegern zu vermeiden.

Zudem sei auch noch angemerkt, dass die One Group GmbH nicht verpflichtet ist, die Zinsen dann auszuzahlen, wenn dadurch das Unternehmen einer Insolvenzgefährdung ausgesetzt würde. Auch Rechtsanwalt Reime aus Bautzen hält eine Überreaktion für derzeit fehl am Platze. Auch er sieht in der Einrichtung eines Anlegerbeirats ein adäquates Mittel, um die Situation mit der Unternehmensführung gemeinsam im Interesse des Unternehmens und der Anleger zu lösen.

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