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OLYDO Projektentwicklungsgesellschaft mbH – bilanziell überschuldete Firma

geralt (CC0), Pixabay
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Ja auch hier weider deutlich ind er Bilanz unter dem nachfolgend aufgeführten Link feststellbar, aber auch hier gilt wieder, eine bilanzielle Überschuldung hat nichts mit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinen zu tun.

OLYDO Projektentwicklungsgesellschaft mbHueberschuldet

Bilanzielle Überschuldung tritt auf, wenn die Passiva (Verbindlichkeiten) eines Unternehmens seine Aktiva (Vermögenswerte) übersteigen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen auf dem Papier mehr Schulden hat als Vermögenswerte, was sich in einer negativen Eigenkapitalposition widerspiegelt. Diese Situation kann in der Bilanz des Unternehmens deutlich gemacht werden, indem die Summe der Schulden die Summe der Vermögenswerte übersteigt. Bilanzielle Überschuldung muss jedoch nicht unbedingt bedeuten, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder sofortige Insolvenz anmelden muss. Es kann sich um eine vorübergehende Situation handeln, die durch künftige Gewinne oder Umstrukturierungsmaßnahmen behoben werden kann.

Insolvenzrechtliche Überschuldung

Insolvenzrechtliche Überschuldung hingegen ist ein rechtlicher Begriff, der im Rahmen des Insolvenzrechts verwendet wird. Sie tritt auf, wenn ein Unternehmen nicht nur bilanziell überschuldet ist, sondern auch keine positive Fortbestehensprognose mehr hat. Das bedeutet, dass das Unternehmen keine realistische Aussicht darauf hat, seine Schulden langfristig bedienen zu können.

Zur Feststellung der insolvenzrechtlichen Überschuldung wird oft eine sogenannte Überschuldungsbilanz erstellt, die auf den aktuellen Marktwerten der Vermögenswerte basiert. Hier wird geprüft, ob nach einer realistischen Einschätzung der Liquidationswerte und einer Fortführungsprognose eine Überschuldung vorliegt. Ist dies der Fall und gibt es keine positive Fortbestehensprognose, muss das Unternehmen Insolvenzantrag stellen.

Unterschiede

Der Hauptunterschied zwischen bilanzieller und insolvenzrechtlicher Überschuldung liegt also in der rechtlichen Konsequenz und der Art der Bewertung:

Bilanzielle Überschuldung:
Ermittelt durch die Bilanz des Unternehmens.
Zeigt eine negative Eigenkapitalposition.
Keine sofortigen rechtlichen Konsequenzen, solange das Unternehmen zahlungsfähig bleibt und eine positive Fortführungsprognose hat.

Insolvenzrechtliche Überschuldung:
Ermittelt durch eine spezielle Überschuldungsbilanz, oft basierend auf aktuellen Marktwerten.
Beinhaltet eine Prüfung der Fortführungsprognose.
Führt bei negativer Fortführungsprognose zur Pflicht, Insolvenzantrag zu stellen.

Beispiel: AJG Vermögensverwaltungs GmbH

Wenn die AJG Vermögensverwaltungs GmbH bilanziell überschuldet ist, zeigt ihre Bilanz, dass die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen. Solange das Unternehmen jedoch liquide bleibt und eine positive Fortführungsprognose hat, sind keine sofortigen rechtlichen Schritte notwendig.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass die AJG Vermögensverwaltungs GmbH keine realistische Chance mehr hat, ihre Schulden langfristig zu bedienen, und auch keine positive Fortführungsprognose mehr besteht, würde dies eine insolvenzrechtliche Überschuldung bedeuten. In diesem Fall müsste das Unternehmen unverzüglich Insolvenzantrag stellen.

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