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OLG München

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Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat heute den tadschikischen Staatsangehörigen Bobodzhon K. nach Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München (Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus) wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Im Jahr 2015 reiste der Angeklagte nach Vermittlung von Moskau in das damals vom sogenannten IS kontrollierte Gebiet in Raqqa, Syrien. Dort nahm er zunächst an einer umfangreichen Koranschulung und anschließend an einer militärischen Ausbildung teil. Schließlich wurde er Mitglied einer russischsprachigen militärischen Einheit, einer sogenannten Katiba, und erhielt einen Kampfnamen. Freiwillig meldete er sich für einen Militäreinsatz an der Front und beteiligte sich am Sturm auf einen Militärflughafen, wobei er mindestens einen Schuss aus einem Maschinengewehr abgab.

Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf in mehreren Interviews sowie bei Befragungen durch Polizei- und Ausländerbehörden weitgehend ein. Dieses umfassende Geständnis war laut der Vorsitzenden Richterin Sigrid Dörmer der zentrale Punkt des Verfahrens. Das Gericht überprüfte die Geständnisse anhand objektiver Beweismittel und bewertete sie als weitgehend glaubhaft.

Der Senat beurteilte die Handlungen des Angeklagten, entgegen seiner eigenen Darstellung als Opfer des IS, als täterschaftliche mitgliedschaftliche Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Der IS erfülle alle Kriterien einer terroristischen Vereinigung. Richterin Sigrid Dörmer hob das Leid der Jesiden hervor, die unter der Herrschaft des IS besonders gelitten hatten, wobei 10.000 Menschen ermordet wurden. Der Angeklagte habe sich bewusst dafür entschieden, den IS zu unterstützen, und sei nicht dazu gezwungen worden. Sowohl die Teilnahme an der militärischen Ausbildung als auch die Teilnahme am Kampfeinsatz wurden als mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen eingestuft.

Zu Lasten des Angeklagten bewertete das Gericht insbesondere die extreme Grausamkeit und Erbarmungslosigkeit des IS.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft München steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das innerhalb einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

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