Oberlandesgericht Köln
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Aktenzeichen: 24 Kap 15/20 |
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Musterkläger: |
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Musterbeklagte: |
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Gemäß § 10 Abs. 2 S. 4 KapMuG wird auf Folgendes hingewiesen: |
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Innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung des Verfahrens kann ein Anspruch schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde. Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten: |
Die Anmeldung des Anspruchs führt zur Hemmung der Verjährung. Der Anmelder ist kein Beteiligter des Musterverfahrens; eine Bindungswirkung an den im Verfahren ergangenen Musterentscheid tritt nicht ein. Auch ein im Musterverfahren abgeschlossener Vergleich bindet den Anmelder nicht.
Wie verläuft die Causa BÖRSEBIUS weiter? Die Anleger hatten wohl 65 Millionen in den Investmentclub eingezahlt. Wieviel ist davon verblieben und wieviel der Insolvenzmasse wurde an die Anleger ausgezahlt. Die Börsebius-Fonds laufen auch schlechter als der Markt. Wovon lebt Herr Reinhold Rombach eigentlich bei einer so schlechten Geschäftsentwicklung?