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OLG Hamm: Neubemessung der Strafe nach Wurf eines „Polenböllers“ bei Fußballspiel erforderlich

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat am 19.09.2024 entschieden, dass die Strafe gegen einen Mann neu bemessen werden muss, der bei einem Fußballspiel einen „Polenböller“ geworfen und dadurch mehrere Personen verletzt hatte.

Hintergrund

  • Vorfall: 20. Februar 2022, Fußballspiel Rot-Weiß-Essen gegen SC Preußen Münster
  • Täter: 31-jähriger Mann aus Marl
  • Opfer: Zwei Ersatzspieler, ein Trainer (SC Preußen Münster), ein 13-jähriger Balljunge
  • Verletzungen: Knalltrauma mit Ohrenschmerzen, Hörproblemen, teilweise Schwindel und Kopfschmerzen

Gerichtliche Entscheidungen

  1. Amtsgericht Essen: 2 Jahre und 2 Monate Freiheitsstrafe
  2. Landgericht Essen: 2 Jahre Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt
  3. OLG Hamm: Aufhebung der Strafe, Forderung nach Neubemessung

Begründung des OLG Hamm

  • Fehlerhafte Erwägungen zum Täter-Opfer-Ausgleich
  • Mangelhafte Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung
  • Hinweis auf „verfestigte kriminelle Neigungen“ des Täters (zweifache Bewährung zur Tatzeit)

Weitere Entwicklungen

  • Drei Geschädigte erhielten Schmerzensgeld (im Revisionsverfahren nicht berücksichtigt)
  • Neue Verhandlung vor dem Landgericht Essen steht bevor

Urteilsdetails

  • Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 19. September 2024, Az. 5 ORs 37/24
  • Vorinstanzen:
    • Landgericht Essen, Urteil vom 21. August 2023, Az. 24 Ns 23/23
    • Amtsgericht Essen, Urteil vom 14. Dezember 2022, Az. 59 Ls 130/22

Das vollständige Urteil wird in Kürze auf www.nrwe.de veröffentlicht.

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