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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute, 22. November 2019, per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem Vorstand des konzessionierten Kreditinstituts Anglo Austrian AAB Bank AG (vormals Meinl Bank) mit Sitz in 1010 Wien, Bauernmarkt 2, den Wirtschaftsprüfer Mag. Friedrich Otto Hief als Regierungskommissär zur Seite gestellt.

Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA „bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, zur Abwendung dieser Gefahr befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach deren Wirksamkeit außer Kraft treten.“

Insbesondere kann die FMA gemäß § 70 (2) Z 2 „durch Bescheid eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört.“ Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit a „dem Kreditinstitut alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die obige Gefahr zu vergrößern.“

Die Bestellung des Regierungskommissärs durch die FMA erfolgt zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten Vermögenswerte.

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