Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtÖffentliche Bekanntmachung eines Auskunfts- und Vorlageersuchens gem. § 6 Abs. 3 WpHG zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Maßnahme der Produktintervention nach § 15 Absatz 1 Satz 2 WpHG i. V. m. Art. 42 MiFIR verbunden mit einer Zwangsgeldandrohung vom 27 Januar 2026GZ: WA 35-Wp 5427/00001#00577 Gemäß § 4h Abs. 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) wird die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber der Equity Research Ventures PTE. LTD. (alleaktien.de / alleaktien.com) öffentlich zugestellt. Die öffentliche Bekanntmachung des Auskunfts- und Vorlageersuchens gem. § 6 Abs. 3 WpHG sowie der Zwangsgeldandrohung erfolgt nach § 4h Abs. 2 FinDAG im Bundesanzeiger, da sich die Geschäftsadresse der Equity Research Ventures PTE. LTD. in Singapur und damit außerhalb des Geltungsbereiches des FinDAG befindet und trotz Aufforderung kein Bevollmächtigter mit Sitz im Inland benannt wurde. Der Bescheid gilt gemäß § 4h Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 4h Abs. 1 Satz 2 FinDAG am Tage nach der Bekanntmachung als zugestellt. Ich weise darauf hin, dass die öffentliche Bekanntmachung des Auskunfts- und Vorlageersuchens sowie der Zwangsgeldandrohung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind. Der Bescheid vom 27. Januar 2026 mit dem Geschäftszeichen WA 35-Wp 5427/00001#00577 kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, abgeholt oder eingesehen werden.
Frankfurt am Main, den 27. Januar 2026 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Im Auftrag Dier |
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