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Öffentliche Bekanntmachung der Verfügung zur Abstufung eines Kreisverkehrs und eines Astes der Bundesautobahn A 36 an der Anschlussstelle Blankenburg-Mitte

geralt (CC0), Pixabay
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Fernstraßen-Bundesamt

Öffentliche Bekanntmachung
der Verfügung zur Abstufung eines Kreisverkehrs und
eines Astes der Bundesautobahn A 36 an
der Anschlussstelle Blankenburg-Mitte

Vom 4. März 2025

Das Fernstraßen-Bundesamt verfügt mit Aktenzeichen S2/​03-05-02-05#00093#0002 im Bundesland Sachsen-Anhalt, im Landkreis Harz, Gemeinde Blankenburg (Harz), die Abstufung des nachfolgend näher bezeichneten Kreisverkehrs sowie Astes der Bundesautobahn (BAB) A 36 an der Anschlussstelle (AS) Blankenburg-Mitte zur B 81.

Gemäß § 1 Absatz 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I S. 409) geändert worden ist, sind Bundesautobahnen Bundesfernstraßen, die nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichen Kreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet sind. Sind diese Voraussetzungen, wie im vorliegenden Fall, nicht erfüllt, so sind die betroffenen Strecken der Bundesautobahn gemäß § 2 Absatz 3a FStrG zur Bundesstraße abzustufen.

Die Abstufung erfolgt mit Wirkung zum 1. April 2025.

Bezeichnung: AS Blankenburg-Mitte – Kreisverkehr und Ast ab Kreisverkehr bis zur B 81
Örtliche Lage: Sachsen-Anhalt, Landkreis Harz,
Gemeinde Blankenburg (Harz)
Zukünftige Bezeichnung: B 81

Äste des Kreisverkehrs:

von NK 4131 051D nach NK 4131 051B (Länge: 0,027 km)

von Station 0,000 nach Station 0,027

von NK 4131 051B nach NK 4131 051C (Länge: 0,045 km)

von Station 0,000 nach Station 0,045

von NK 4131 051C nach NK 4131 051D (Länge: 0,022 km)

von Station 0,000 nach Station 0,022

Ast zwischen Kreisverkehr und B 81:

von NK 4131 051H nach NK 4131 051E (Länge: 0,204 km)

von Station 0,000 nach Station 0,204

Gesamtlänge: 0,298 km

Begründung:

Die Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 FStrG sind nicht erfüllt. Die A 36 ist im vorbenannten Bereich des Kreisverkehrs nicht frei von höhengleichen Kreuzungen. Vom Kreisverkehr gehen die Gemeindestraßen „Am Hasenwinkel“ ab. Kreisverkehr sowie zugehöriger Ast sind netzkonzeptionell der anschließenden B 81 zuzuordnen.

Eine entsprechende Änderung erfolgt mittels vorliegender Verfügung.

Die Bekanntmachung wird parallel im Internet unter

https:/​/​www.fba.bund.de/​DE/​Bekanntmachungen/​Widmung/​Widmung.html?nn=988076 veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb von einem Monat nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch beim Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72 – 78, 04109 Leipzig, erhoben werden. Die Verfügung gilt einen Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger als bekannt gegeben.

Hinweis zur Einsicht

Diese Verfügung mit Begründung kann vom Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Bundesanzeiger bis zum Ablauf der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Widerspruchsfrist beim Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72 – 78, 04109 Leipzig, werktags, nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Nummer 0341/​49611-0, eingesehen werden.

Leipzig, den 4. März 2025

Fernstraßen-Bundesamt

Im Auftrag
Torsten Riedel

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