In den USA beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof derzeit mit einem Fall aus Alabama, der weitreichende Folgen für den Umgang mit Obdachlosen und Bettelnden haben könnte. Die Regierung des Bundesstaates fordert, dass das Verbot des Bettelns künftig nicht mehr unter den Schutz der Meinungsfreiheit nach dem ersten Verfassungszusatz fällt. Als Begründung führt Alabama an, dass Betteln bereits zur Gründungszeit der Vereinigten Staaten kriminalisiert gewesen sei und daher keinen verfassungsrechtlichen Schutz verdiene.
Konkret geht es um den Fall von Jonathan Singleton, einem obdachlosen Mann aus Montgomery, der mehrfach mit Geldstrafen belegt wurde, weil er unter anderem mit einem Schild mit der Aufschrift „HOMELESS. Today it is me, tomorrow it could be you“ an einer Straße um Hilfe bat. Zwei Anti-Bettelgesetze Alabamas sehen Geldstrafen und Haft vor, wenn Personen in der Öffentlichkeit oder von Autofahrern Spenden erbitten.
Nach einer Sammelklage im Jahr 2020 hatten untere Instanzen die Gesetze außer Kraft gesetzt. Das Berufungsgericht in Atlanta verwies dabei auf ein früheres Urteil, das Betteln als geschützte Ausdrucksform unter dem Ersten Verfassungszusatz einstuft. Nun möchte Alabama das Urteil kippen lassen – mit Unterstützung von 19 republikanischen Generalstaatsanwälten anderer Bundesstaaten.
Die Gegenseite, unter anderem vertreten durch das Southern Poverty Law Center, betont, dass es sich bei Betteln um eine Form der freien Rede handelt, die nicht durch historische Verbote entkräftet wird. Die Argumentation Alabamas stelle einen gefährlichen Rückschritt dar.
Der Fall soll am 20. Februar in einer nicht-öffentlichen Konferenz des Supreme Court besprochen werden. Damit das Gericht den Fall verhandelt, müssen mindestens vier der neun Richter dafür stimmen. Ein Urteil könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit Armut und Obdachlosigkeit in den USA haben – und darüber entscheiden, ob das Bitten um Hilfe auf der Straße künftig strafbar sein darf.
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