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Ob das gut für die Kinder ist?

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Biologische Väter haben laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keinen Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind in einer Familie lebt und im juristischen Sinne einen anderen Vater hat. Mit dem heute verkündeten Urteil wies der Straßburger Gerichtshof zwei Menschenrechtsbeschwerden von Männern aus Deutschland ab.

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