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Interview mit Rechtsanwalt Hans Witt aus Heidelberg zur aktuellen Warnung der FMA Österreich über Artavion und den Möglichkeiten betroffener Anleger:

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Interview mit Rechtsanwalt Hans Witt (Heidelberg)

Thema: FMA-Warnung vor Artavion – Was Anleger jetzt wissen und tun sollten


Redaktion: Herr Witt, die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt aktuell vor Angeboten der Firma Artavion, die angeblich ihren Sitz in Wien hat. Was ist aus Ihrer Sicht davon zu halten?

RA Witt: Die FMA-Warnung ist sehr ernst zu nehmen. Solche Veröffentlichungen erfolgen nur, wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass ein Anbieter unerlaubt Wertpapiergeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt – in diesem Fall ohne Lizenz. Wer in Österreich solche Geschäfte ohne Zulassung anbietet, verstößt gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz. Für Anleger ist das ein untrügliches Warnsignal.


Redaktion: Heißt das, Artavion ist ein Betrugsfall?

RA Witt: Noch ist das nicht abschließend geklärt. Aber die Tatsache, dass Artavion weder eine Erlaubnis der FMA hat noch in der Unternehmensdatenbank erscheint, spricht eine klare Sprache. Wer unerlaubt Bank- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, umgeht bewusst gesetzliche Kontrollen – das ist hochriskant und in vielen Fällen ein klarer Hinweis auf Anlagebetrug. Anleger sollten auf keinen Fall weiter investieren.


Redaktion: Was raten Sie Anlegern, die bereits Geld bei Artavion investiert haben?

RA Witt: Drei Schritte sind jetzt wichtig:

  1. Sichern Sie alle Unterlagen: Verträge, E-Mails, Kontoauszüge, Screenshots – alles, was die Investition dokumentiert.

  2. Zahlungsströme nachvollziehen: Versuchen Sie, genau zu rekonstruieren, wohin das Geld geflossen ist (Bankverbindung, Zahlungsdienstleister, Kryptowallet etc.).

  3. Unverzüglich rechtlichen Rat einholen – idealerweise bei einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt. Es ist möglich, Strafanzeige zu stellen und zivilrechtlich auf Rückzahlung zu klagen, sofern man die Verantwortlichen identifizieren kann.


Redaktion: Haben geschädigte Anleger überhaupt eine Chance, ihr Geld zurückzubekommen?

RA Witt: Das hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn Zahlungen auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen geflossen sind, ist es meist schwer, aber nicht aussichtslos. Oft gelingt es über Strafanzeigen und internationale Rechtshilfe, Konten einzufrieren oder Mittelsmänner ausfindig zu machen. Wichtig ist: Je früher Betroffene handeln, desto höher die Erfolgschance.


Redaktion: Gibt es typische Merkmale solcher Anbieter, an denen Anleger Betrug erkennen können?

RA Witt: Ja – da gibt es eine ganze Reihe:

  • Kein Impressum oder gefälschter Sitz (z. B. „Wien“ ohne nachprüfbare Adresse)

  • Kein Eintrag in offiziellen Finanzaufsichtsregistern

  • Versprechen unrealistischer Renditen („20 % in drei Monaten“ etc.)

  • Drängende Akquise per Telefon oder E-Mail („nur noch heute verfügbar“)

  • Keine echten Ansprechpartner oder rückrufunwillige „Berater“

Wer auf solche Muster stößt, sollte sofort Abstand nehmen.

Redaktion: Was halten Sie von der Rolle der FMA in solchen Fällen?

RA Witt: Die FMA warnt frühzeitig und öffentlich – das ist gut. Allerdings ist sie keine Rückholstelle für verlorenes Geld. Ihre Aufgabe ist es, den Markt zu regulieren und Verstöße publik zu machen. Um konkrete Ansprüche durchzusetzen, braucht es zivilrechtliches Vorgehen – idealerweise gebündelt durch Kanzleien oder Sammelklagen.


Redaktion: Vielen Dank, Herr Witt.

RA Witt: Gern. Anleger sollten wachsam bleiben – und lieber einmal zu viel als zu spät fragen.

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