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NPD Zugehörigkeit

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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Kündigung eines Landesdieners mit NPD-Parteibuch gekippt.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Kläger nach einer Abmahnung keiner aktiven verfassungsfeindlichen Tätigkeit nachgegangen sei, die eine Entlassung rechtfertigen würde. Damit blieb das Gericht bei seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach die Parteizugehörigkeit allein kein Kündigungsgrund ist.

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