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Nordlight Schiffahrts GmbH & Co.KG – Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der  Nordlight Schiffahrts GmbH & Co.KG (Registergericht: Amtsgericht Hamburg HRA 117584), Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, eingetragener Sitz: Eckernförde, vertreten die Verwaltung Nordlight Schiffahrts GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch, ist am 10.04.2015, 12:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm, Am Germaniahafen 2, 24143 Kiel.
Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 26.05.2015 bei dem Insolvenzver-walter in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen etc. anzumelden. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich er-scheint (§ 5 Abs. 2 InsO). Sollte Beschlussfassung nach §§ 57, 66, 68, 100, 149 oder 160 InsO erforderlich sein, bedarf es der gesonderten Antragstellung. Die Tabelle mit den Forde-rungen und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neumünster, Boostedter Str. 26, 24534 Neumünster, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt werden.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO): Dienstag, 7. Juli 2015.
Spätestens an diesem Tage muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung oder Verzögerung der An-zeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an den Insolvenzverwalter möglich.
Neumünster, 13. April 2015

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