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Noch keine Krankenversicherung?

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Das Jahr hat nur noch wenige Tage. Wer keine Krankenversicherung hat, sollte die nutzen und sich bis Jahresende bei einer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung anmelden.

Obwohl in Deutschland schon vor fast sieben Jahren eine Krankenversicherungspflicht eingeführt wurde, haben immer noch viele Bürger keine Absicherung für den Krankheitsfall, dafür aber steigende Schulden. Warum? Die Versicherungspflicht bedeutete bisher auch, dass die Beiträge – in der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2007 und in der privaten seit 2009 – rückwirkend gezahlt werden mussten. Zusätzlich wurden hohe Säumnis- oder Prämienzuschläge verlangt. Die Folge: ein stetig wachsender Schuldenberg und damit immer weniger Anreiz, sich endlich doch noch zu versichern.

Das kann sich jetzt noch ändern! Mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankversicherung“ traten Anfang August 2013 eine Reihe positiver Gesetzesänderungen in Kraft. Wer noch keine Krankenversicherung hat, sollte sich deshalb unbedingt bis Jahresende versichern!

Welche Krankenversicherung ist zuständig?

Zunächst ist wichtig, zu klären, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständig ist oder die private (PKV). Wer zuletzt in der GKV war, gehört dorthin. Wer privat versichert war, zur PKV. Wer unsicher ist, sollte sich zuerst bei einer Krankenkasse (GKV) anmelden, die das dann zu klären hat.

Was gilt für zuletzt gesetzlich Krankenversicherte?

  • Wer sich als Unversicherter bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Krankenkasse anmeldet, erhält alle bisher aufgelaufenen Beitragsschulden sowie die Säumniszuschläge erlassen – aber nur soweit sie noch nicht bezahlt sind.
    Allerdings: Den Erlass der Beitragsschulden und Säumniszuschläge erhalten Sie nur, wenn Sie in der Zeit der Nichtversicherung keine Leistungen in Anspruch genommen haben bzw. wenn Sie die Kosten für erhaltene Leistungen an die Krankenkasse zurückzahlen.
  • Auch Nichtversicherten, die sich bereits bis zum 31. Juli 2013 bei einer Krankenkasse versichert haben, werden offene Schulden aus der Zeit der Nichtversicherung erlassen.
  • Wer sich erst 2014 bei einer Krankenkasse meldet, erhält keinen Erlass seiner Beitragsschulden und Säumniszuschläge mehr! In diesem Fall werden die Schulden nur ermäßigt.

Was gilt für zuletzt privat Krankenversicherte?

  • Bislang nicht Versicherte, die sich bis zum 31. Dezember 2013 privat krankenversichern, müssen keinen Prämienzuschlag zahlen.
  • Nichtversicherten, die sich bis zum 31. Juli 2013 privat krankenversichert haben, werden noch nicht ausgeglichene Prämienzuschläge aus Zeiten der Nichtversicherung erlassen.
  • Wer sich erst 2014 versichert, muss – wie wenn er nach alter Gesetzeslage den Krankenversicherungsvertrag verspätet abgeschlossen hätte – einen Prämienzuschlag zahlen.
  • Verträge, die aufgrund von Beitragsrückständen ruhend gestellt worden sind, werden rückwirkend in den „Notlagentarif“ überführt. Damit reduzieren sich die Beitragsrückstände deutlich. Allerdings bietet dieser Tarif auch nur geringere Leistungen.

Was tun?

  • Wenn Sie noch nicht versichert sind: Stellen Sie sofort – noch 2013! – bei der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren, bzw. bei einer privaten Krankenversicherung einen Antrag auf Aufnahme!
  • Wenn Sie nicht wissen, ob Sie der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zugehören: Gehen Sie zunächst zu einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Wenn Sie eine Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung hinsichtlich Schulden aus Zeiten der Nichtversicherung geschlossen haben: Wenden Sie sich an die Krankenversicherung, damit die Vereinbarung beendet wird und die Schulden vollständig erlassen werden.
  • Wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind und Beitragsschulden haben: Beantragen Sie, dass der Säumniszuschlag aus Beitragsschulden rückwirkend auf 1 Prozent reduziert und die Differenz erlassen wird.

Warten Sie nicht! Sie haben noch wenige Tage Zeit, sich gegen Krankheit zu versichern.

Quelle:VBZ.HH

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