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Niederschrift über die Beschlussfassung der Gläubigerabstimmung

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Urkundenverzeichnis Nr. 172/​2025

Jessica Preuße
Notarin
Hagener Allee 12
22926 Ahrensburg
Telefon: 04102 /​ 821752
Telefax: 04102 /​ 821755

Niederschrift über die Beschlussfassung der Gläubigerabstimmung
ohne Versammlung im elektronischen Abstimmungsverfahren
betreffend die Schuldverschreibung
WKN: A2TSPQ, ISIN: DE000A2TSPQ0
(Anleihe zum Projekt „Apartments am Markt“)
der Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH
im Zeitraum 05.06. bis 18.06.2025

Auf Ersuchen der Geschäftsführung der Gesellschaft

Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH,
Geschäftsanschrift Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154880

beurkunde ich, die Unterzeichnende

Notarin Jessica Preuße
mit dem Amtssitz in Ahrensburg
am 23. Juni 2025

den Beschluss aus der Gläubigerabstimmung ohne Versammlung im elektronischen Abstimmungsverfahren betreffend der Schuldverschreibung WKN: A2TSPQ, ISIN: DE000A2TSPQ0 (Anleihe zum Projekt „Apartments am Mark“) und errichte die nachfolgende Niederschrift:

I.
Einberufung, Abstimmungsformalien

Die Einladung zur Beschlussfassung der Gläubigerabstimmung ohne Versammlung im elektronischen Abstimmungsverfahren ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 14.05.2025 form- und fristgerecht erfolgt. Ein Ausdruck der entsprechenden Internetseite des elektronischen Bundesanzeigers wird diesem Protokoll als Anlage 1 beigefügt. Die Einladung ist den Anleihegläubigern ergänzend direkt durch die Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH übersandt und auf der Website der Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH (https:/​/​exporo.de/​ir/​projekt-80) veröffentlicht worden, enthaltend jeweils die Hinweise betreffend der Formalien zur Abstimmung.

Gemäß den Anleihebedingungen der Schuldverschreibung werden Beschlüsse der Anleihegläubiger ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung nach § 18 Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) getroffen. Die Gläubigerabstimmung im elektronischen Abstimmungsverfahren ohne Versammlung ist im Zeitraum vom 05.06.2025 0:00 Uhr bis 18.06.2025 24:00 Uhr mithilfe der online Wahlsoftware POLYAS des Unternehmens POLYAS GmbH erfolgt.

Die Teilnehmerliste liegt der Unterzeichnerin ebenso wie der Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH vor und kann dort von den Anleihegläubigern eingesehen werden.

Vom Grundkapital der Schuldverschreibung mit einem Nennbetrag von je 1.000,00 € und einem Gesamtnennbetrag von 6.750.000,00 €, verteilt auf 1564 Wahlberechtigte haben insgesamt 900 Wähler und 59,29 % vom Grundkapital an der Versammlung teilgenommen.

Die Notarin stellt fest, dass der notwendige Grenzwert von 50% überschritten wurde und die Gläubigerversammlung damit beschlussfähig ist.

Die Anleihegläubiger hatten ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung spätestens am dritten Tag vor Beginn der Abstimmung nachzuweisen, wozu die Übermittlung eines in Textform erstellten Nachweises des depotführenden Instituts mit einem Sperrvermerk erforderlich ist.

Der Unterzeichnerin liegen hierzu Sperr- und Hinterlegungsbescheinigungen der Baader Bank AG, der ING DiBa AG, der Sparkasse Aschaffenburg Miltenberg und der Consors Bank vor. Hierzu stelle ich, die Notarin fest, dass sämtliche Gläubiger abstimmungsberechtigt waren und ein Stimmverbot auf Grund fehlender Nachweise der Gläubigereigenschaft und Sperrvermerk nicht eingreift.

II.
Beschlussfassung

Die Emittentin, die Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH hat den Anleihegläubigern als einheitlichen Beschluss vorgeschlagen:

1. „Die Immobilie

PLZ Ort Straße, Hausnummer Größe, m2 Grundbuch Bezirk Gemarkung Blatt
22041 Hamburg Kattunbleiche 30 2.254 AG Hamburg-Wandsbek Wandsbek Hamburg 6170

bestehend aus einem Apartmenthaus mit vier Vollgeschosse, insgesamt 95 möblierten Apartments und einer Wohnfläche von insgesamt 3.077 m2 wird von der Emittentin zu einem Verkaufspreis von mindestens 9.700.000 EUR bis zum 31.12.2025 verkauft.“

sowie

2.Ziffern 8.4.2 und 8.4.3 der Anleihebedingungen (ISIN: DE000A2TSPQ0)
werden wie folgt geändert:

8.4.2

Jede Schuldverschreibung wird im Falle einer ordentlichen Beendigung der Laufzeit gemäß Ziff. 4.1 sowie im Falle einer außerordentlichen Beendigung der Laufzeit gemäß Ziff. 10.12 in Höhe des nach folgender Formel zu ermittelnden Betrages zurückgezahlt:

(Verkaufspreis + Rücklagen – Restschuld – Ausstehende Schuldverschreibungen) * Nennbetrag /​ Ausstehende Schuldverschreibungen
( „der Rückzahlungsbetrag“ ).

Die Höhe des Rückzahlungsbetrages wird von der Emittentin berechnet und kann bis zu 45 % des Nennbetrages betragen.
„Nennbetrag“ hat die Bedeutung wie in Ziff. 1.1. definiert.

„Verkaufspreis“ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist entweder (a) im Falle einer außerordentlichen Beendigung der Laufzeit gemäß Ziff. 10.12 der Kaufpreis für den Verkauf der Immobilie abzgl. Verkaufsnebenkosten oder (b) im Falle einer Refinanzierung der Schuldverschreibungen der Verkehrswert der Immobilie gemäß dem jüngsten Verkehrswertgutachten oder (c) im Falle einer ordentlichen Beendigung der Laufzeit gemäß Ziff. 4.1 der Verkehrswert der Immobilie gemäß dem jüngsten Verkehrswertgutachten.

„Rücklagen“ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist die am Rückzahlungstag (ausschließlich) vorhandene Instandhaltungsrücklage.

„Restschuld“ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist die am Rückzahlungstag bestehende Hauptforderung des Bankdarlehens zzgl. etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen.

„Ausstehende Schuldverschreibungen“ hat die Bedeutung wie in Ziff. 3.5. definiert.

8.4.3

Soweit die Emittentin die Schuldverschreibungen nicht oder nicht vollständig zum Rückzahlungsbetrag am Rückzahlungstag zurückzahlt, werden die Ausstehenden Schuldverschreibungen ab dem Rückzahlungstag (einschließlich) bis zu dem Tag, der der tatsächlichen Rückzahlung vorausgeht (einschließlich), mit 8% p.a. bezogen auf den Rückzahlungsbetrag nach der Zinsmethode 30/​360 (ICMA) verzinst.“

Von den Abstimmungsbeteiligten 1564 Wählern (6183 Anteile) wurden im Wahlzeitraum 900 Stimmen (entfallend auf 4002 Anteile) abgegeben, hiervon 17 Enthaltungen (entfallend auf 61 Anteile).

Gemäß den Abstimmungsbedingungen gelten Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen als Nein-Stimmen. Sämtliche abgegebenen Stimmen sind vorliegend gültig.

Die Unterzeichnende stellt in ihrer Eigenschaft als Abstimmungsleiterin fest, dass die Anleihegläubiger den vorgeschlagenen Mindestverkaufspreis sowie die Änderung der Anleihebedingungen mit 3029 Anteilen = 75,69 % der Stimmen gegen 973 Anteile = 24,31 % (912 Anteile Nein-Stimmen und 61 Anteile Enthaltungen) beschlossen haben.

Die notwendige qualifizierte Mehrheit für die vorliegenden Beschlüsse (Festlegung Mindestverkaufspreis und Änderung des wesentlichen Inhalts der Anleihebedingungen) ist somit zustande gekommen.

III.
Feststellungen

Über den Verlauf und das Ergebnis der Versammlung wird von mir, Notarin Jessica Preuße, ausdrücklich festgestellt:

1.

Das Teilnehmerverzeichnis ist vor dem Beginn der Abstimmung erstellt worden und ist während der Dauer der Abstimmung unverändert geblieben.

2.

Die Abstimmung und Beschlussfassung erfolgte in der festgelegten Abstimmungsform mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis.

3.

Die Ergebnisse der Abstimmung und die Feststellungen über die Beschlussfassung wurden von der Unterzeichnerin getroffen.

Hierüber wurde diese Niederschrift mit der Anlage

elektronischer Bundesanzeiger vom 14.05.2025

aufgenommen und von mir, der Notarin Jessica Preuße, eigenhändig unterschrieben:

 

 

 

gez. J. Preuße – Notarin –

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