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Niederlage für Gewerkschaft gegen BMW vor Arbeistgericht Leipzig

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Im BMW-Werk Leipzig dürfen auch weiterhin Leiharbeiter beschäftigt werden. Das entschied das Arbeitsgericht am Mittwoch für 33 von insgesamt 1100 Zeitarbeitern. Damit wird die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung durch das Leipziger Gericht ersetzt. Bis zum Juli gibt es aber noch weitere Verhandlungen über die Beschäftigung von Leiharbeitern, somit kann es durchaus zukünftig anderslautende Entscheidungen des Gerichtes geben, wenn es um weitere Leiharbeiter geht.

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