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Niederlage für Prinz Harry in Prozess um Polizeischutz

JeanetteAtherton (CC0), Pixabay
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Eine weitere royale Lektion in britischem Understatement: „Groll ist kein juristisches Argument.“ Mit diesem charmant-knappen Satz hat ein Londoner Berufungsgericht Prinz Harrys jüngsten Versuch abgewehrt, seinen Polizeischutz im Vereinigten Königreich zurückzuerklagen.

Offenbar reicht es nicht, ein beleidigter Prinz mit kalifornischer Sonnenbräune zu sein, um auf Kosten britischer Steuerzahler jederzeit von einer Leibwächterarmee begleitet zu werden. Denn nachdem sich Harry 2020 mit Frau Meghan spektakulär aus dem Königshaus verabschiedet und ins Land der Avocadotoasts und Netflix-Deals abgesetzt hatte, wurde auch sein umfassender Personenschutz auf den Status „angepasst“ heruntergestuft. Das Innenministerium nennt es pragmatisch, Harry nennt es offenbar einen Angriff auf seine persönliche Sicherheit.

Der Versuch, diese „Unverschämtheit“ juristisch zu kippen, scheiterte heute am Berufungsgericht. Der Richter stellte klar: Ein beleidigtes Empfinden sei zwar menschlich nachvollziehbar, aber kein tragfähiger Grund, um dem Steuerzahler erneut royalen Bodyguard-Service auf Dauer zuzumuten.

Harry, der zusammen mit Meghan, Archie und Lilibet mittlerweile ein Vorzeigeleben in Kalifornien führt, besucht seine alte Heimat ohnehin nur noch sporadisch – meist für Beerdigungen, Skandale oder Gerichtstermine. Dass er bei jedem London-Aufenthalt denselben Schutz genießen möchte wie sein Bruder William, der immerhin noch als echter Kronprinz durchgeht, sorgte bei der Regierung eher für Stirnrunzeln als für ein Umdenken.

Ob der Prinz in Berufung gegen die Berufung geht? Möglich. Doch vielleicht ist es an der Zeit, auch in juristischer Hinsicht loszulassen. Oder, wie man in Windsor sagt: Wer aussteigt, bekommt keinen Personenschutz – sondern einen Parkplatz.

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