Was betroffene Anleger nach der FMA-Warnung zu X-Clarity Invest tun können – Ein Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow
Redaktion: Herr Mag. Iwanow, die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 3. Mai eine Warnung vor dem Anbieter X-Clarity Invest veröffentlicht. Was bedeutet das konkret für Anleger in Österreich?
RA Michael Iwanow: Die Warnung der FMA ist ein unmissverständliches Signal: X-Clarity Invest darf in Österreich keine konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte anbieten. Das bedeutet, dass sämtliche Aktivitäten dieses Anbieters in Österreich rechtlich unzulässig sind. Wer dort investiert hat, sollte davon ausgehen, dass das Geld gefährdet ist – und schnell handeln.
Redaktion: Viele Anleger erkennen solche Warnungen leider erst, wenn es zu spät ist. Was sollten Betroffene jetzt tun?
Iwanow: Das Wichtigste: Nicht in Schockstarre verfallen. Wer Geld eingezahlt hat oder im Kontakt mit der Plattform steht, sollte umgehend alle Kommunikationsverläufe sichern, Kontoauszüge dokumentieren und keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht auf vermeintliche Rückforderungen oder sogenannte „Freischaltgebühren“. Danach sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.
Redaktion: Besteht überhaupt eine Chance, investiertes Geld zurückzubekommen?
Iwanow: Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Zahlungen über bekannte Banken oder Zahlungsdienstleister wie Kreditkartenunternehmen oder Zahlungsplattformen liefen, besteht mitunter eine realistische Möglichkeit, Rückbuchungen zu beantragen – besonders dann, wenn rasch reagiert wird. In manchen Fällen können auch strafrechtliche Schritte in Österreich eingeleitet werden, was etwa bei Verdacht auf Betrug oder organisierte Internetkriminalität relevant ist.
Redaktion: Die Plattform gibt Toronto und Zürich als Standorte an. Macht das die Rechtsdurchsetzung nicht besonders schwierig?
Iwanow: Internationale Sachverhalte sind definitiv komplexer. Viele dieser Anbieter arbeiten mit Scheinfirmen oder Briefkastenfirmen, oft mit gefälschten Identitäten. Umso wichtiger ist es, dass man sich nicht allein an die angegebenen Firmensitze hält, sondern über Spezialisten versucht, die tatsächlichen Geldflüsse zurückzuverfolgen. Hier arbeiten wir auch mit Ermittlungsbehörden und IT-Forensikern zusammen.
Redaktion: Was halten Sie von der FMA-Warnung – kommt sie rechtzeitig?
Iwanow: Die FMA leistet grundsätzlich wertvolle Präventionsarbeit, aber leider kommen viele Warnungen erst dann, wenn der Schaden bei vielen Anlegern bereits eingetreten ist. Das liegt auch daran, dass viele dieser Plattformen international und sehr geschickt agieren. Ich empfehle daher allen Anlegern, sich nicht nur auf behördliche Warnungen zu verlassen, sondern jede Plattform im Vorfeld zu prüfen – und im Zweifel lieber zu verzichten.
Redaktion: Gibt es eine zentrale Stelle, an die sich Betroffene wenden können?
Iwanow: Es gibt keine eigene staatliche Sammelstelle, aber geschädigte Anleger sollten sich sowohl an spezialisierte Anwaltskanzleien als auch an die Finanzpolizei oder Staatsanwaltschaften wenden. Wichtig ist: je mehr Betroffene Anzeige erstatten, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Ermittlungen aufgenommen und grenzüberschreitend koordiniert werden.
Redaktion: Ihr abschließender Rat?
Iwanow: Wenn Ihnen ein Finanzangebot „zu gut, um wahr zu sein“ erscheint, dann ist es das in der Regel auch. Im Fall von X-Clarity Invest gilt: Wer bereits investiert hat, sollte sofort aktiv werden, um mögliche Rückbuchungen zu sichern und rechtliche Schritte einzuleiten. Je schneller gehandelt wird, desto besser die Chancen, den Schaden zu begrenzen.
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