Startseite Allgemeines New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft und die BaFin
Allgemeines

New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft und die BaFin

Teilen

Die BaFin hat am 12. Oktober 2017 eine Geldbuße in Höhe von 115.000 Euro zulasten der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft hatte der Öffentlichkeit den Konzernhalbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Bei der Entscheidung über die Höhe der Geldbuße hatte die BaFin nach allgemeinen Zumessungserwägungen zu berücksichtigen, dass im Verstoßzeitraum teilweise noch eine frühere Fassung des WpHG galt, die einen milderen Bußgeldrahmen vorsah.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

FMA schlägt Alarm: Österreichs Finanzaufsicht warnt vor vier dubiosen Online-Anbietern – was Anleger jetzt tun sollten

Gleich vier Warnmeldungen an einem Tag: Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor...

Allgemeines

Motto der DFB-Sitzung: Wie können wir noch mehr Geld von den Fans bekommen?

Showdown im Regionalliga-Krimi: Während Vereine, Fans und gesunder Menschenverstand längst fertig diskutiert...

Allgemeines

Braucht das Internet ein Nummernschild?

Pro und Contra zur Idee einer digitalen Halterhaftung Im Straßenverkehr ist klar:...

Allgemeines

Familien schröpfen, Kassen schonen? Wie man die SPD locker unter fünf Prozent bekommt

Die SPD sucht mal wieder nach Wegen, sich politisch selbst zu beschädigen....