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Neues im FUBUS- OSV Insolvenzverfahren

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Nachfolgende Informationen erhielten wir vom Pressesprecher des Insolvenzverwalters Bruno M. Kübler

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, wurden die Orderschuldverschreibungen der FuBus in 4.852 Serien aufgelegt. Für jede dieser Serien muss eine eigene Gläubigerversammlung zum Zwecke der möglichen Wahl eines gemeinsamen Vertreters einberufen werden. Am 13. Mai 2014 hatte das Insolvenzgericht Dresden versucht, diese 4.852 Gläubigerversammlungen in einem einzigen Termin zusammenzufassen. Das Gericht hat nunmehr aus organisatorischen Gründen entschieden, die Gläubigerversammlungen einzeln, d.h.: nacheinander, abzuhalten, was einige Zeit dauern kann. Aus diesem Grund hat das Insolvenzgericht die allgemeine Frist für die Anmeldung der Forderungen bis zum 30. Oktober 2014 verlängert und den Berichtstermin auf den 25. November 2014 terminiert.

Den entsprechenden Gerichtsbeschluss vom 2. Juni 2014 sowie ein begleitendes Rundschreiben von Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler an die OSV-Gläubiger finden Sie zu Ihrer Kenntnis anbei.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht Dresden Beschluss 2.6.14

FuBus_Anschreiben 2 an OSV Gläubiger 140602 FinalAmtsgericht Dresden Beschluss 2.6.14

9 Kommentare

  • Hallo Money,

    Dein Posting:

    „Wäre so viel Energie mal freigesetzt worden als sich die Infinus Gruppe gegründet hat und das “Geschäftsmodell” immer weiter ausuferte?“

    ist ein guter Hinweis.

    Nun die Preisfrage:

    worin unterscheidet sich das Geschäftsmodell der FuBus/Infinus-Gründer und Geld-in-den-Sand-Setzer von dem Versuch des Insolvenzverwalters einen allmächtigen Gläubigervertreter nach eigenem Gusto zu installieren?

    Ich stelle hier einmal meine Definition von „Betrug“ zur Diskussion:

    „Betrug ist, wenn man von einem anderen etwas erlangt, dass er dem anderen freiwillig nicht gegeben hätte, wenn ihm alle Umstände bekannt gewesen wären*“.

    Auf einer Skala von 1 – 10?

    * bestes Beispiel: der Heiratsschwindler – nur damit man weiss, was gemeint ist.

  • Ich finde die Beiträge ja auch sehr spannend. Und sie zeigen auf wie viel Bürokratie und absoluter Irrsinn die Abläufe erschweren und unverständlich machen. Wäre so viel Energie mal freigesetzt worden als sich die Infinus Gruppe gegründet hat und das „Geschäftsmodell“ immer weiter ausuferte?
    Kopf in den Sand stecken bringt nicht´s, ich weiß, aber wen soll man noch aktivieren, dass die Abwicklung nicht so einen negativen Geschmack hat und man sich als Anleger nur noch mehr vera… fühlt? Unseren Finanzminister, Herrn Schäuble?!?

  • …“Armes Deutschland“.
    Welch eine Lachnummer. Das sich manche Leute nicht schämen ? Absolut schmerzfrei „zum Wohl der Betroffenen“ agieren. Sich das Geld von anderen Menschen….“aneignen“.
    Aber, unser System scheint das ja herzugeben.
    Dann wollen wir hoffen, das Herr Hase wirklich „hartes und belastbares Material“ findet.

  • Danke Gerold, das freut mich.

    Mein Vorschreiber „weissnix“ liegt vollkommen richtig.

    Und noch ein letzter Hinweis (für heute):

    im o.a. Schreiben von Dr. Bruno Kübler – soviel Zeit muss sein, dass man den vollen Namen Google zuliebe immer ausschreibt – steht der Hinweis, dass er von einer Quote von 20 % ausgeht und fügt (sinngemäß) hinzu:

    „das ist eine durchaus ansehnliche Quote, die in den allermeisten Insolvenzverfahren nicht erreicht wird“.

    Und weiter (sinngemäß):

    „Man – also Dr. Bruno Kübler – kann sich auch vorstellen, dass man im Verlauf des Verfahrens noch mehr realisieren könnte“.

    Beides suggeriert, dass ein Insolvenzverwalter Gewinne (= Masse) erwirtschaften könnte – kraft seiner Kompetenz, seines Wagemutes, seiner Kreativität und mit dem vollen Risiko des Scheiterns, seiner eigenen ökonomischen Existenz: eben ganz wie ein richtiger Vollblutunternehmer.

    Das ist ein Irrtum.

    Kein Insolvenzverwalter erwirtschaftet irgendetwas, er findet auch kein Kapital, das er „realisieren“ könnte, das sich nicht bereits vorher dort befunden hätte: es ist das Ersparte, das Zurückgelegte, das hart Verdiente, anderer Leute Schweiss und Tränen. Für das für jede 20 EUR angelegten Geldes 40 EUR erwirtschaftet werden mussten. Oft genug mit 4 Stunden einer Arbeit, die jenseits von weissen Kragen und 300 EUR Stundenhonorar und jenseits von 178.500 EUR für 14 Sitzungen und 4 Telefonkonferenzen für einen Gläubigerausschuss liegen.

    Zuerst einmal sollte man sich deshalb weder von der 20 % Quote ruhigstellen lassen und schon gar nicht von angeblich noch zu „realisierenden“ höheren Quoten. Sondern es als Indiz nehmen, dass da noch mehr ist, schon immer noch mehr gewesen sein muss – als die 156 Mio. EUR, die angeblich noch übrig sein sollen.

    Es wird spannend werden.

  • Wo bin ich denn da mit FuBus in Dresden gelandet?
    im Zickenkrieg? im Kindergarten ? im Zentrum einer Bananenrepublik?

    Nach dem Motto: Zur Strafe, weil Ihr meinen Glöckner-Turm am 13.5. zerstört habt, gibt’s jetzt 110 X Antreten zur wiederholten Glöckner-Wahl!!!

    Diese vom Amtsgericht angeordnete „Strafexpedition“ sucht ihresgleichen in der deutschen Rechtsgeschichte.

    Das Amtsgericht (mit Unterstützung des vorl. Insolvenzverwalters Kübler und vermutlich auch seines Gläubigerbeirats)) verstösst damit in skandalöser Weise gegen grundlegende Verfahrensgrundsätze:
    1. gegen den Grundsatz der Verfahrensökonomie,
    wonach die Verfahrensweise straff und kostensparend zu organisieren ist. Hier aber wird eine an Kosten nicht mehr zu überbietende Verfahrensweise gewählt, die für die beteiligten Gläubiger (die über ganz Deutschland verteilt sind) und deren (meist auswärtigen) Anwälte absolut unzumutbar ist, was das Amtsgericht natürlich wusste.
    2. gegen das gesetzliche Verbot der Schikane.
    Denn als nichts anderes als vorsätzliche Schikane können über 100 anzuordnende Versammlungstermine, in denen jeweils 41 bis 47 verschiedene OSV-Serien abgehandelt werden, angesehen werden.
    3. gegen den Grundsatz der Unparteilichkeit und Neutralität.
    Indem das Gericht die auf manipulative Art und Weise zustande gekommenen Stimmrechtsvollmachten des RA Glöckner weiterhin anerkennt („behalten ihre Gültigkeit“) , hat es sich einseitig auf die Seite des RA Glöckner als Kandidaten für den – überflüssigen und kostenträchtigen – „gemeinsamen Vertreter“ geschlagen. Das begründet schon jetzt die Befangenheit der unterzeichnenden Rechtspflegerin Bienert.
    Die OSV-Gläubiger müssen jetzt wohl endlich ihre Rechte durchsetzen:
    : Ablehnung der Rechtspflegerin Bienert wegen Befangenheit,
    : Widerruf aller Herrn Glöckner erteilten Vollmachten (und Kontrolle, dass er nicht mit widerrufenen Vollmachten abstimmt),
    :Einberufung einer außerordentliche Gläubigerversammlung zwecks Abwahl von Kübler, Neuwahl eines Insolvenzverwalters (der im wohlverstandenen Interesse der Anlagegläubiger zu handeln hat), Abwahl versch. Mitglieder des Gläubigerausschusses etc.,
    um danach in einer einzigen OSV-Gläubigerversammlung mit neuen Vollmachten darüber abstimmen zu lassen, ob überhaupt ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden soll. Diese Abstimmung scheuten Kübler & Co. bislang wie der Teufel das Weihwasser. Ich bin sicher, dass die Abstimmung vernünftigerweise wie bei ecoConsort ausgehen wird: 95 % werden dagegen stimmen, die Kandidaten für dieses Amt natürlich dafür!
    Für die bislang aufgewendeten unnützen Kosten wird man schließlich Kübler und das Gericht verantwortlich machen müssen.

    Es wurde schon mehrfach vorgeschlagen, wegen der bisherigen unsäglichen Fehler des Gerichts und des vorl. Insolvenzverwalters einfach von vorn neu zu beginnen. Das könnte noch vor der Sommerpause gelingen!
    Auf geht’s!!!!!!!!!!!!!!

  • Zum Schluss zum guten Glauben an die Gerichte, die auch aus etlichen Stellungnahmen von Anlegeranwälten spricht:

    „Aber durch die Rechtspflege und die Gerichte Verunglückte, deren Schicksal ist am schwersten beizukommen!“

    Karl August Varnhagen von Ense (1785-1858) im Jahre 1845

    http://www.justizkritik.com

    • Ich lese stets mit Interesse Ihre Kommentare, da Sie nicht einfach irgendetwas behaupten, sondern Links anfügen, denen man eine Menge entnehmen kann.
      Bisher habe ich so eine „Geschichte“ noch nie verfolgt, da ich eben bisher auch nie betroffen war. Mittlerweile ist mir Angst und Bange geworden, da ich bisher doch der Meinung war, dass unser Rechtssystem letztendlich irgendwie funktioniert. Das scheint ziemlich „blauäugig“ gewesen zu sein.

      Auf jeden Fall meine Hochachtung dafür, dass Sie sich trauen Kritik an einer gewissen Spezies zu äußern, denn meistens kommt es – bei Kommentaren in diese Richtung – auch gleich zu Aufschreien der Empörung. So etwas kann (darf) man doch nicht äußern :)

  • Das ist einer der Lieblingssätze aus dem o.a. Anschreiben, den man als Gläubiger in Insolvenzverfahren immer wieder gerne von einem Verwalter hört:

    „Im übrigen habe ich vor die Honorarforderung des gemeinsamen Gläubigervertreters – so ein solcher gewählt würde – vom Gericht überprüfen zu lassen“.

    Was heissen soll, dass das Insolvenz-Gericht objektiv, unabhängig und nach transparenten Kriterien entscheidet wieviel ein gemeinsamer Gläubigervertreter an Honorar „verdient“ hat, eine Feststellung, der der Verwalter sich dann selbstverständlich zu beugen hat.

    So wie im Fall Karstadt und dem Insolvenzverwalter Görg, wo ein Rechtspfleger innerhalb eines halben Tages 50 verschiedene Honorarmaximierungs-Tatbestände geprüft haben will und anstelle eines Regelhonorars von 3,2 Mio. EUR die stolze Summe von 32,31 Mio. EUR hat anweisen lassen?

    Quelle: Süddeutsche Zeitung unter dem Titel: Sieben auf einen Streich“

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/karstadt-insolvenzverwalter-goerg-sieben-auf-einen-streich-1.1033784

    Zitat:

    „Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg muss auf sein gigantisches Millionen-Honorar warten. Mehrere Gläubiger machen ihm die Hölle heiß.
    Nach Ansicht der Gläubiger, die gegen die Vergütungsforderung Beschwerde eingelegt haben, hat das Gericht diese Frage nicht ausreichend geprüft. Das war auch kaum möglich. Denn nur einen Tag, nachdem Görg seine Rechnung präsentiert hatte, teilte der Rechtspfleger mit, dass der Vergütungsantrag in Ordnung sei und der Verwalter den geforderten Betrag der Insolvenzmasse entnehmen könne. 32,31 Millionen Euro fordert er dafür, dass er das Unternehmen durch die Klippen der Insolvenz geführt und an den Investor Nicolas Berggruen verkauft hat“.

    Hübsch auch der Hinweis von Dr. Bruno Kübler im o.a. Anschreiben, dass er keinerlei Verbindung zum Gläubigerausschussmitglied Gloeckner hätte und mit diesem auch keine Absprachen (sic!) getroffen hätte.

    Nun ist es allerdings so, dass der Gläubigerausschuss die Honorarforderungen des Insolvenzverwalters genehmigen muss – bevor ein Rechtspfleger als betriebswirtschaftlicher Überflieger, der innerhalb eines halben Tages Millionenbeträge und Zeitaufstellungen zu Stundenhonoraren von 300 EUR die Stunde prüfen muss – sie abzeichnet, freigibt und einen Überweisungsträger ausfüllt.

    Da bietet es sich natürlich an, einmal im o.a. Verfahren von Karstadt nachzuschauen, was denn der Gläubigerausschuss zu den exorbitanten Zusatzhonoraren (Faktor 20 der Regelvergütung) des Insolvenzverwalters einzuwenden hatte.

    Er hatte nichts einzuwenden. Im Gegenteil:

    Zitat Süddeutsche Zeitung:

    „Auch die Vergütung des Gläubigerausschusses wirft nach Ansicht der Beschwerdeführer Fragen auf. Der Gläubigerausschuss ist das Gremium, das die Honorarforderung des Insolvenzverwalters prüfen muss, ehe sie bei Gericht eingereicht wird. Bevor Görg in der entscheidenden Sitzung seine Rechnung präsentierte, schlug er laut Protokoll eine pauschale Vergütung in Höhe von 178.500 Euro für jedes der zwölf Mitglieder des Gläubigerausschusses vor, das von Anfang an dabei war. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für Karstadt hatten sich die Ausschussmitglieder zu insgesamt 14 Präsenzsitzungen getroffen und dreimal telefonisch konferiert“.

    Das ist doch eine komfortable Konstellation, die man sich auch sonst im Leben wünschen würde, da muss sich jemand etwas dabei gedacht haben.

    Nachdem Dr. Bruno Kübler im o.a. Anschreiben ausdrücklich keine Angaben zur Vergütung eines gemeinsamen Gläubigervertreters RA Gloeckner machen will (im Karstadt-Verfahren konnte der Verwalter das auf Heller und Pfennig und zwar BEVOR sein eigenes Honorar auf der Tagesordnung stand), sollte man sich die Insolvenzakte der SMP aus Nürnberg kommen lassen und die beiden Honorarerechnungen des dortigen Insolvenzverwalters Dr. Kübler und seines Gläubigerausschussmitglied RA Gloeckner näher ansehen.

    Dann kennt man auch die Blaupause für dieses Verfahren nicht nur auf Heller und Pfennig, sondern auch nach Verfahrensdauer und massenhaften Feststellungsklagen von 1.900 Gläubigern, die verdächtig den absurden 4.852 Gläubigerversammlungen ähneln, die nun angeblich notwendig seien.

    Dort wird sich dann schon der entsprechende Anweisungsbeschluss eines Rechtspflegers finden, wieviel von der Differenz der einstmals vorhandenen 30 Mio. EUR SMP Insolvenzmasse* und den nach 10 Jahren verteilten 13 Mio. EUR* bei Kübler und wieviel bei Gloeckner hängengeblieben ist.

    *http://www.frankenpost.de/regional/wirtschaft/SMP-Geschaedigte-bekommen-erstmals-Geld-zurueck;art2448,1860571

    Nach Angaben des Insolvenzverwalters Dr. Kübler umfasst die SMP-Insolvenzmasse ein Vermögen in Höhe von rund € 30 Mio.

    http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:2JXWyW_g5XIJ:www.openpr.de/drucken/57851/Erneute-Erfolge-fuer-SMP-Geschaedigte.html+&cd=4&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-a

  • Ja, exakt so war das zu erwarten: die hier veröffentlichte Nachricht, das Gericht würde „derzeit“ intensiv beraten, was nun zu tun wäre, war in dieser Hinsicht – nicht nur für Insider – bereits eindeutig. Nun stellt sich erneut die Frage nach einer Einberufung einer Gläubigerversammlung nach § 75 InsO. Der Tenor heisst off records (beim Richter Gerster, dem Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler und der nicht aus dem Amt gehobenen Rechtspflegerin Rony Danko und dem Gläubigerausschussmitglied Gloeckner, der gegen eins solche Verschleppung und Kostenmaximierung jetzt sein Veto hätte einlegen müssen – hat er?!):

    „denen bringen wir schon noch bei, was es heisst, eine Gläubigerversammlung zu sprengen“.

    Hätte man schon jetzt eine Gläubigerversammlung einberufen nach § 75, hätte sie in dieser oder der nächsten Woche bereits stattfinden müssen. Jetzt gehen wieder Wochen ins Land und bis zum Herbst hat man alle Gläubigervertreter so plattgemacht, dass sie kaum noch wissen, wo sie zuerst anfangen sollen: jeder für sich und alle gegen alle. Nachdem es ja genügend sehr gute und sehr aufgeweckte Anlegeranwälte gibt, fehlt jetzt nur noch die Erkenntnis, dass man ausgetrixt worden ist – um das zu tun, was jetzt notwendig ist.

    Auf eine Tagesordnung einer nach § 75 InsO einberufenen ausserordentlichen Gläubigerversammlung kann alles kommen: auch die Entscheidung darüber, ob man tatsächlich 4.852 Gläubigerversammlung abhalten möchte oder ob man beschliesst sie auf einen Termin zusammen zu legen. Hier sind jetzt die Anlegeranwälte gefragt und es sollte mit den Teufel zugehen, wenn sie nicht genauso kreativ wären wie der Richter Gerster, der Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler, die Rechtspflegerin Danko und das Gläubigerausschussmitglied Gloeckner.

    In der Anwendung von geltendem Recht und Gesetz. Viel Glück.

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