SPD und Union haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter künftig zur Speicherung bestimmter Verbindungsdaten verpflichten soll. Konkret sollen Internet-Provider IP-Adressen, eine eindeutige Anschlusskennung sowie Datum und sekundengenaue Uhrzeit der Zuweisung für mindestens drei Monate speichern. Ziel der Regelung ist es, schwere Straftaten im Netz wirksamer zu verfolgen – darunter Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarer Hass im Internet.
Nach Darstellung der Bundesregierung richtet sich die Pflicht ausschließlich an Internetanbieter, also Unternehmen, die Internetzugänge bereitstellen. Private Nutzerinnen und Nutzer, Webseitenbetreiber oder soziale Netzwerke wären nicht zur Speicherung verpflichtet. Auch Inhalte der Kommunikation sollen nicht erfasst werden. Gespeichert würden lediglich technische Zuordnungsdaten, die im Bedarfsfall eine Identifizierung von Anschlussinhabern ermöglichen.
Bundesjustizministerin Hubig betont, dass Ermittlungsbehörden ohne solche Daten häufig ins Leere liefen, insbesondere bei anonymen Straftaten im Netz. Kritik von Datenschützern, die vor einem Eingriff in Grundrechte warnen, weist sie zurück und verweist auf die begrenzte Speicherdauer sowie den klaren Zweck der Strafverfolgung.
Unterschied zur früheren Vorratsdatenspeicherung
Der geplante Ansatz unterscheidet sich in mehreren Punkten von der früheren Vorratsdatenspeicherung, die in Deutschland mehrfach von Gerichten gestoppt wurde. Damals sollten deutlich umfangreichere Daten gespeichert werden – etwa auch Telefonverbindungsdaten, Standortdaten aus dem Mobilfunk sowie teilweise Kommunikationsbeziehungen. Zudem waren längere Speicherfristen vorgesehen.
Die neue Regelung konzentriert sich hingegen ausschließlich auf IP-Adressen und deren zeitliche Zuordnung. Es geht nicht um Inhalte, Bewegungsprofile oder Kontaktketten, sondern nur um die Frage, welcher Anschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse genutzt hat. Die Speicherdauer ist mit drei Monaten kürzer angesetzt als in früheren Modellen.
Kritiker halten dennoch dagegen, dass es sich weiterhin um eine anlasslose Speicherung handelt, da die Daten vorsorglich und ohne konkreten Verdacht gesammelt werden. Befürworter sehen darin dagegen einen gezielten und verhältnismäßigeren Ansatz, der die Balance zwischen effektiver Strafverfolgung und Datenschutz besser wahren soll.
Ob das neue Modell verfassungsrechtlich Bestand haben wird, bleibt offen. Klar ist jedoch: Die Debatte um Sicherheit, Datenschutz und digitale Grundrechte tritt mit dem geplanten Gesetz erneut in eine entscheidende Phase.
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