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Neue Hürde beim Geld überweisen: Empfängerprüfung wird Pflicht ab Oktober 2025

geralt (CC0), Pixabay
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Ab dem 9. Oktober 2025 ändert sich für alle Bankkundinnen und -kunden in Deutschland der Überweisungsprozess grundlegend. Dann müssen Kreditinstitute bei jeder Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername tatsächlich mit der zur IBAN hinterlegten Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber übereinstimmt.

Warum diese Änderung kommt

Bisher genügte es, eine IBAN korrekt einzutippen – der Empfängername spielte praktisch keine Rolle. Das hatte einen großen Nachteil: Vertipper oder auch gezielte Betrugsversuche konnten dazu führen, dass Geld auf völlig falschen Konten landete. Mit der neuen Empfängerprüfungspflicht will die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) dieses Risiko eindämmen und Zahlungen sicherer machen.

Welche Überweisungen betroffen sind

Die Regelung gilt für SEPA-Überweisungen im Inland ebenso wie für Zahlungen ins europäische Ausland. Besonders anspruchsvoll wird die Umsetzung bei Echtzeitüberweisungen (Instant Payments), die innerhalb von Sekunden erfolgen. Auch hier muss die Namensprüfung greifen – Banken stehen also vor einer technischen Herausforderung.

Was passiert, wenn Name und IBAN nicht passen?

  • Starke Abweichung: Die Bank stoppt die Überweisung, das Geld wird nicht ausgeführt.

  • Kleine Unterschiede: Manche Institute prüfen, ob es sich nur um Tippfehler handelt, und fordern eine Bestätigung vom Kunden.

  • Im Zweifel: Der Auftrag muss neu eingegeben oder manuell freigegeben werden.

Damit steigt die Bedeutung der korrekten Schreibweise erheblich. Ein „Hans Müller“ sollte nicht als „H. Müller“ eingetragen werden – sonst könnte die Überweisung haken.

Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher

Für Bankkunden bedeutet das:

  • Mehr Sorgfalt beim Ausfüllen von Überweisungen.

  • Genauer Blick auf die beim Empfänger hinterlegte Schreibweise des Namens.

  • Eventuell längere Abwicklungszeiten, wenn Unstimmigkeiten geprüft werden müssen.

Auf der anderen Seite bietet die Regel mehr Schutz vor Betrug. Wer etwa auf eine gefälschte Rechnung hereinfällt, wird künftig zumindest durch den Namensabgleich auf Unstimmigkeiten hingewiesen.

Fazit

Die Empfängerprüfung ab Oktober 2025 bringt mehr Sicherheit, aber auch mehr Bürokratie. Während Banken ihre Systeme aufrüsten müssen, sind Kundinnen und Kunden künftig stärker gefordert, Namen und IBAN exakt zu prüfen. Ob die neue Regelung den Zahlungsverkehr wirklich sicherer macht oder vor allem zu mehr Frust über abgelehnte Überweisungen führt, wird sich im Alltag zeigen.

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