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Neue Förderrichtlinie des Bundes für Wasserstoffmobilität: Marktaktivierung im Fokus

geralt (CC0), Pixabay
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Das Bundesministerium für Verkehr hat mit Wirkung vom 13. November 2025 eine neue Förderrichtlinie im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (NIP II) bekanntgegeben. Ziel der Richtlinie ist die gezielte Marktaktivierung innovativer Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen im Mobilitätssektor. Die Maßnahme ist Teil des umfassenden Regierungsprogramms zur Förderung klimafreundlicher Technologien bis zum Jahr 2026.

Die neue Förderrichtlinie richtet sich an Unternehmen und Institutionen, die in Wasserstoff-basierte Mobilitätslösungen investieren wollen – darunter Fahrzeuge, Tankstelleninfrastruktur, Elektrolyseure und begleitende Umweltstudien. Unterstützt werden insbesondere Vorhaben, die den Übergang von der Marktreife zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit fördern.

Hintergrund: Vom Labor auf die Straße

Das NIP wurde erstmals 2006 aufgelegt und hat seither maßgeblich zur Entwicklung einer leistungsfähigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland beigetragen. Die aktuelle Förderphase (2016–2026) zielt auf die industrielle und marktwirtschaftliche Etablierung von Brennstoffzellentechnologien – insbesondere im Verkehrsbereich. Die Bundesregierung sieht darin einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele, etwa zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor um 65 % bis 2030 und zur Klimaneutralität bis 2045.

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden laut Richtlinie unter anderem:

  • Anschaffung und Umrüstung von Fahrzeugen mit Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieb (Straße, Schiene, Wasser).

  • Aufbau und Erweiterung von Wasserstofftankstellen, inklusive Infrastruktur wie Elektrolyseure, Speicher und Trailer.

  • Brennstoffzellenbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für den mobilen Einsatz (z. B. auf Schiffen).

  • Umweltstudien, die sich auf die Auswirkungen und Potenziale von Wasserstoffmobilität konzentrieren.

Förderrahmen

Die Förderung erfolgt projektbezogen als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach den sogenannten Investitionsmehrausgaben gegenüber herkömmlichen Technologien. Für viele Maßnahmen sind im Wettbewerbsverfahren Förderquoten bis zu 100 % der förderfähigen Kosten möglich – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für alle Zuwendungsempfänger gelten zusätzlich spezifische Bedingungen, etwa zur Veröffentlichung, Begleitforschung und Erfolgskontrolle.

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Portal easy-Online

. Die Umsetzung der Richtlinie übernimmt der Projektträger Jülich (PtJ) im Auftrag des Ministeriums, während die NOW GmbH für die übergeordnete Koordinierung und Kommunikation zuständig ist.

Relevanz für Unternehmen

Die Richtlinie richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie wirtschaftlich tätige natürliche Personen, die in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten. Ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit anhängigen Insolvenzverfahren.

Mit der neuen Förderrichtlinie sendet das Bundesministerium ein starkes Signal an Industrie, Verkehrswirtschaft und Kommunen: Der Markthochlauf der Wasserstoffmobilität ist erklärtes politisches Ziel – und wird gezielt mit Investitionsanreizen begleitet.


Laufzeit der Förderrichtlinie: bis 31. Dezember 2026
Weitere Informationen und Antragsunterlagen: www.ptj.de/nip


Koordination und Fachanfragen: nip@now-gmbh.de

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