Das US-Justizministerium hat im Rahmen des „Epstein Files Transparency Act“ eine große Menge an Akten über den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlicht. Doch trotz der Veröffentlichung von mehreren hunderttausend Dokumenten bleiben zentrale Fragen unbeantwortet – etwa zur Rolle möglicher Mittäterschaften, fehlender Beweismittel und einem möglichen staatlichen Vertuschungsskandal.
Was wurde veröffentlicht – und was fehlt?
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Die Akten umfassen tausende Seiten, darunter grand jury-Protokolle, Beweismittellisten und Fotos, aber viele davon sind stark geschwärzt.
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Über 1.200 mutmaßliche Opfer von Epstein, Ghislaine Maxwell oder deren Bekannten wurden identifiziert – ihre Namen wurden aus Opferschutzgründen unkenntlich gemacht.
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Fotos zeigen etwa Bill Clinton mit unbekannten Frauen in einem Whirlpool – Gesichter geschwärzt.
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Donald Trump, einst enger Freund Epsteins, kommt in den Akten bisher kaum vor – obwohl sein Name auf Fluglisten von Epsteins Privatjet auftaucht.
Welche Beweismittel fehlen?
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Computer, Festplatten und Überwachungsvideos aus Epsteins Häusern wurden sichergestellt – aber deren Inhalte sind nicht veröffentlicht.
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Es fehlen Videoaufnahmen, Verhörprotokolle, Interviewbänder mit Opfern, sowie zentrale Dokumente aus früheren Ermittlungen (2007/2008, 2019).
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Auch eine 53-seitige Anklageschrift und ein 82-seitiges Ermittlungsdossier aus 2007, bekannt aus Zivilklagen, wurden nicht veröffentlicht.
Reaktionen aus Politik und von Opfern
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Abgeordnete Thomas Massie (Rep.) und Ro Khanna (Dem.) werfen dem Justizministerium vor, das Gesetz nicht einzuhalten und eine Vertuschung zu betreiben.
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Khanna spricht von einem „politischen Schutzschild“ für die **„Epstein-Klasse“ – reiche, mächtige Männer, die mitverantwortlich sind oder die Taten gedeckt haben“.
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Maria Farmer, eine der ersten öffentlich bekannten Opfer, erklärte, das FBI habe sie bereits 1996 ignoriert, als sie Epstein des Besitzes von Kinderpornografie beschuldigte. Das jetzt veröffentlichte FBI-Protokoll bestätigt erstmals ihre damalige Aussage – eine „späte Genugtuung“, sagt sie.
Und Trump?
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Der jetzige Präsident Donald Trump soll laut Justizministerium nicht geschont werden – alle Dokumente mit seinem Namen würden, sofern rechtlich zulässig, veröffentlicht.
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Trump lehnte am 19. Dezember jedoch ab, Fragen zu den Akten zu beantworten: „Ich will das Thema jetzt nicht aufwühlen.“
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Kritiker verweisen darauf, dass Trump die Veröffentlichung der Akten lange blockiert hatte – unter anderem durch politischen Druck im Kongress.
Fazit:
Die bisher veröffentlichten Epstein-Akten werfen mehr Fragen auf, als sie beantworten. Viele wichtige Beweise fehlen, zahlreiche Seiten sind unlesbar geschwärzt, und der Verdacht einer jahrelangen institutionellen Vertuschung bleibt bestehen. Opfer und Politiker fordern volle Transparenz – und Konsequenzen für alle Beteiligten.
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