Das zumindest geht aus der aktuellen Einladung zur Hauptversammlung hervor.
NBIC Capital AG Hamburg
Amtsgericht Hamburg HRB 123830
ISIN: DE000A0DNBJ4
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 30. Dezember 2014, um 13:00 Uhr (MESZ) in den Räumen des Notariats Neuer Wall 41, Neuer Wall 41, 20354 Hamburg, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
| 1. | Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft sowie eine entsprechende Änderung der Satzung.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Sitz der Gesellschaft wird nach München verlegt und § 1 Abs. 2 der Satzung demzufolge wie folgt neu gefasst: „(2) Sitz der Gesellschaft ist München.“ |
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| 2. | Beschlussfassung über die Änderung der Firma der GesellschaftVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Firma der Gesellschaft wird geändert in „Lifespot Capital AG“ und § 1 Abs. 1 der Satzung wird demzufolge wie folgt neu gefasst: „(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
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| 3. | Wahlen zum AufsichtsratDie Aufsichtsräte der Gesellschaft, Herr Georg Berssenbrügge, Herr Ulf Stiller und Herr Erich Ronacher, werden mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. Dezember 2014 ihr Mandat niederlegen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: a. Herrn Claus-Georg Müller, München, Vorstand Herr Claus-Georg Müller ist Aufsichtsratsvorsitzender der CGM Invest AG, der Wearable Technologies AG, der Lifespot AG sowie stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der SoFlo AG. b. Herrn Dr. Carl Hermann Schleifer, Thumby-Sieseby, Staatssekretär a.D. und Geschäftsführender Gesellschafter der NGEG Norddeutsche Grundstücksentwicklungsgesellschaft Herr Dr. Carl Hermann Schleifer ist Aufsichtsrat der GLC Glücksburg Consulting AG und Aufsichtsratsvorsitzender der ttp AG Steuerberatungsgesellschaft. c. Herrn Ralf Rockenmaier, München, Journalist Herr Ralf Rockenmaier übt keine weiteren Ämter in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung. Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen. |
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| 4. | Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen BezugsrechtsVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 75.000,00 EUR durch Ausgabe von 75.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 2,21 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 165.750,00 EUR ausgegeben. b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 75.000 neuen Aktien werden zugelassen: Die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125027 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien. Die Fantastic Business GmbH mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111105 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien. Die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130892 zur Zeichnung von 25.000 neuen Aktien. c. Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die flurfunk UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 1 bis 3.729 zu je EUR 1,00 Nennbetrag an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg. Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die Fantastic Business GmbH Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 8.334 bis 12.062 zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg. Auf die hiernach gezeichneten 25.000 Aktien hat die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie die nachstehend aufgeführten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteile Nrn. 16.668 bis 20.397 zu je EUR 1,00 an der Global Media Innovation Partners GmbH mit Sitz in Hamburg. d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile (EUR 413.000,00) den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien (EUR 165.750,00) übersteigt, ist die Differenz (EUR 247.250,00) der Erwerberin vom jeweiligen Veräußerer als verzinsliches Darlehen gewährt. Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern. e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt. |
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| 5. | Beschlussfassung über eine (weitere) Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen BezugsrechtsVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 2.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1,00 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 2.000.000,00 EUR ausgegeben. b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000.000 neuen Aktien wird zugelassen: die mic AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162886 c. Auf die hiernach gezeichneten 2.000.000 Aktien hat die mic AG mit Sitz München Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie alle Geschäftsanteile an der BodyTel GmbH mit Sitz in München (HRB 214509) (also 100% des Stammkapitals der BodyTel GmbH) auf die NBIC Capital AG überträgt: Geschäftsanteil Nrn. 1 zu EUR 25.000,00 Nennbetrag an der BodyTel GmbH mit Sitz in München. d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Geschäftsanteile den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern. e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt. |
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| 6. | Beschlussfassung über eine (weitere) Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen BezugsrechtsVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 2.000.000,00 EUR durch Ausgabe von 2.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1,00 EUR pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von 2.000.000,00 EUR ausgegeben. b. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 2.000.000 neuen Aktien wird zugelassen: die mic AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162886 c. Auf die hiernach gezeichneten 2.000.000 Aktien hat die mic AG mit Sitz München Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass sie 50% der Stückaktien an der Lifespot AG mit Sitz in München (HRB 204848) (also 50% des Grundkapitals der Lifespot AG – alle heute von der mic AG gehaltenen Aktien an der Lifespot AG) auf die NBIC Capital AG überträgt. d. Soweit der Einbringungswert der vorgenannten Aktien den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigt, wird die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt. Es ist beabsichtigt, auf eine Prüfung der Sacheinlagen (§ 183 Abs. 3 AktG) gem. §§ 183a, 33a AktG zu verzichten. Grundsätzlich ist gemäß § 183 Abs. 3 AktG bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine Gründungsprüfung erforderlich. Sofern jedoch die Bewertung der Sacheinlagen etwa durch entsprechende Sachverständige, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, erfolgt und der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt, kann von einer Gründungsprüfung gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG abgesehen werden. Diese Voraussetzungen werden bei den vorgenannten Sacheinlagen erfüllt sein. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern. e. Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2014 einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss und für den vorgeschlagenen Ausgabebetrag der neuen Aktien vorgelegt. Dieser Bericht liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Straßenbahnring 13, D-20251 Hamburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und ist mit seinem wesentlichen Inhalt als Anlage beigefügt. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär auch eine Abschrift dieses Berichts übersandt. |
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| 7. | Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen und über die Schaffung neuen bedingten Kapitals sowie über die Änderung der Satzung Es ist national und international üblich, für die Mitglieder der Geschäftsführung sowie für die Arbeitnehmer durch die Einräumung von Rechten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft einen besonderen Leistungsanreiz zu schaffen und sie damit stärker an das Unternehmen zu binden. Diesem Zweck sollen die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen und die Schaffung eines zur Bedienung solcher Aktienoptionen dienenden bedingten Kapitals dienen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft und verbundener Unternehmen sowie die Mitarbeiter der Gesellschaft und verbundener Unternehmen sollen am Erfolg ihres Einsatzes, der dem Unternehmen und seinen Aktionären zugutekommt, durch Ausübung der eingeräumten Rechte teilhaben können.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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| 8. | Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsregelung zur Vergütung des AufsichtsratsVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 10 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste jährliche Vergütung („Aufsichtsratsvergütung“). Die jährliche Vergütung beträgt für jedes Aufsichtsratsmitglied 10.000 € und für den Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt sie das 1,5-fache dieses Betrages.“ |
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| 9. | Beschlussfassung über eine weitere Kapitalerhöhung gegen BareinlagenVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
„1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu 2.972.250,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.972.250 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je 1,00 EUR pro Stückaktie ausgegeben. 2. Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis ihrer Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft zum Preis von 1,00 EUR je Aktie zum Bezug angeboten. Das Bezugsangebot kann nur binnen einer Frist von drei Wochen nach Bekanntgabe des Bezugsangebotes angenommen werden. Die neuen Aktien können den Aktionären auch mittelbar über ein Kreditinstitut oder mehrere Kreditinstitute, welches/welche die neuen Aktien mit der Verpflichtung übernommen hat/haben, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, zum Bezug angeboten werden. 3. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können. 4. Dieser Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 30.06.2015 mindestens 500.000 neue Stückaktien gezeichnet sind. 5. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung dieser Kapitalerhöhung zu ändern.“ |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.869.500,00 und ist eingeteilt in 1.869.500 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 Abs. 4 und Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist der Gesellschaft an die folgende Adresse zu übermitteln:
NBIC Capital AG
Straßenbahnring 13
D-20251 Hamburg
Telefax: +49 40 411 606 999
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, (d.h. auf den Beginn des 9. Dezember 2014) und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung (also spätestens bis zum Ablauf des 23. Dezember 2014) unter der vorgenannten Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
Bevollmächtigung/Anträge und Anfragen/Ergänzungsverlangen
Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese ausschließlich zu richten an:
NBIC Capital AG
Straßenbahnring 13
20251 Hamburg
Fax: +49 40 411 606 999
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter dieser Adresse ordnungsgemäß eingegangene Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung bzw. Wahlvorschläge der Aktionäre werden den anderen Aktionären auf der Internet-Seite der Gesellschaft (www.nbic-capital.com) unverzüglich zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internet-Adresse zugänglich gemacht.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere des Stimmrechts, auch durch Bevollmächtigte, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen und Institutionen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift zu verwenden:
NBIC Capital AG
Straßenbahnring 13
20251 Hamburg
Fax: +49 40 411 606 999
Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, d. h. spätestens bis zum Ablauf des 05. Dezember 2014 zugegangen sein.
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu stellen und Wahlvorschläge zu den Tagesordnungspunkten (Wahl des Abschlussprüfers) und (Wahlen zum Aufsichtsrat) zu machen (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG). Wenn Gegenanträge und Wahlvorschläge im Vorfeld übermittelt werden, sind sie ausschließlich zu richten an:
NBIC Capital AG
Straßenbahnring 13
20251 Hamburg
Fax: +49 40 411 606 999
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Ein Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden.
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Informationen und Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft über den Verweis (Link) „Investor Relations/Hauptversammlung“ zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Anforderungen von Unterlagen gemäß § 125 AktG
Unterlagen gemäß § 125 AktG sind bitte unter folgender Adresse anzufordern:
NBIC Capital AG
Straßenbahnring 13
D-20251 Hamburg
Telefon: +49 40 411 606 935
Telefax: +49 40 411 606 999
NBIC Capital AG
Der Vorstand
Anlage I
zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Dezember 2014
Schriftlicher Bericht des Vorstands über den Grund für den
beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der zu
beschließenden Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss ist der Erwerb der bislang von der flurfunk UG (haftungsbeschränkt), von der Fantastic Business GmbH und von der GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) gehaltenen vorgenannten Geschäftsanteile an der Global Media Innovation Partners GmbH durch unsere Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien. Der Erwerb dieser Geschäftsanteile liegt im Interesse unserer Gesellschaft, da nach der Insolvenz der e:lumix Technologie AG und damit dem Totalverlust unserer wichtigsten Beteiligung die NBIC Capital AG neu ausgerichtet werden muss. Der geplante Weg, aus dem Verkauf der e:lumix-Anteile lukrative Beteiligungen zu finanzieren, um sie dann bis zur Marktfähigkeit und einem interessanten Exit-Potential zu begleiten, ist mit der Insolvenz versperrt. Die für Investitionen in neue Beteiligungen erforderliche Liquidität kann nur über eine Kapitalerhöhung generiert werden. Das von den vorgenannten Gesellschaftern herangetragene Angebot, ihr Geschäftsmodell aus dem Social Media Bereich, bei dem ein umfassendes mobiles soziales Netzwerk für Hundebesitzer und Hundeliebhaber programmiert und als App dem Endverbraucher angeboten wird, in die NBIC Capital AG einzubringen, wobei im Gegenzug die NBIC Capital AG bei der Finanzierung des bereits im Aufbau befindlichen Geschäftsmodells zu unterstützen hat, ist für die NBIC Capital AG im Hinblick auf die Fortführung der Gesellschaft alternativlos.
Der beabsichtigte Bezugsrechtsausschluss ist für diesen Erwerb gegen Gewährung von Aktien geeignet. Er ist hierfür auch erforderlich, denn die flurfunk UG (haftungsbeschränkt), die Fantastic Business GmbH und die GB Hamburg Asset-Management und Consulting UG (haftungsbeschränkt) waren zu einer Veräußerung ihrer vorgenannten Geschäftsanteile nur gegen Gewährung von Aktien unserer Gesellschaft bereit, da sie daran interessiert sind, über die NBIC Capital AG als börsennotierte Aktiengesellschaft Zugang zum Aktienkapitalmarkt zu bekommen, um diesen Finanzierungsweg für ihr Geschäftsmodell zu öffnen. Da durch den Erwerb der vorgenannten Geschäftsanteile die Fortführung der Gesellschaft gesichert werden kann, ist das Gesellschaftsinteresse an dem beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss höher zu bewerten als das Interesse der einzelnen Aktionäre am Erhalt ihrer Bezugsrechte.
Der Ausgabebetrag von EUR 2,21 ergibt sich als Ergebnis aus den Verhandlungen mit den Gesellschaftern der Global Media Innovation Partners GmbH über eine Zusammenarbeit. Der Aufschlag auf den durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 200 Tage von ca. 194 % unterstreicht, das Interesse der Gesellschafter der Global Media Innovation Partners GmbH an einer Zusammenarbeit mit der NBIC Capital AG und war ein Verhandlungserfolg. Mit einem Ausgabekurs von EUR 2,21, der deutlich über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 200 Tage liegt, werden andere Aktionäre nicht benachteiligt.
| Hamburg, den 14.11.2014 | ||
| Jürgen Jürgens | ||
| – Vorstand – |
Anlage II
zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Dezember 2014
Schriftlicher Bericht des Vorstands über den Grund für den
beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der zu
beschließenden Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss ist der Erwerb der bislang von der mic AG mit Sitz in München gehaltenen Geschäftsanteile an der BodyTel GmbH mit Sitz in München (HRB 214509) durch unsere Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien.
Die mic AG beschäftigt sich im Bereich Telemedizin mit der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von telemedizinischen Produkten und Plattformen. Hieraus werden bereits bestimmte Produkte in den Bereich Blutzucker, Kardiologie, Gewichtsüberwachung, Lungenfunktion und Dermatologie vermarktet. Die dazu notwendigen Plattformen befinden sich derzeit in der Entwicklungsphase oder sind bereits im OEM Vertrieb. Die mic AG und ihre Tochtergesellschaften halten sämtliche Rechte und IP an diesem Bereich. Eine dieser Gesellschaften ist die BodyTel GmbH.
Der Erwerb dieser Geschäftsanteile liegt im Interesse unserer Gesellschaft, da nach der Insolvenz der e:lumix Technologie AG und damit dem Totalverlust unserer wichtigsten Beteiligung die NBIC Capital AG neu ausgerichtet werden muss. Der geplante Weg, aus dem Verkauf der e:lumix-Anteile lukrative Beteiligungen zu finanzieren, um sie dann bis zur Marktfähigkeit und einem interessanten Exit-Potential zu begleiten, ist mit der Insolvenz versperrt. Die für Investitionen in neue Beteiligungen erforderliche Liquidität kann nur über eine Kapitalerhöhung generiert werden. Das von der mic AG herangetragene Angebot, ihre 100%ige Beteiligung an der BodyTel GmbH in die NBIC Capital AG einzubringen, ist für die NBIC im Hinblick auf die Fortführung der Gesellschaft alternativlos.
Der beabsichtigte Bezugsrechtsausschluss ist für diesen Erwerb gegen Gewährung von Aktien geeignet. Er ist hierfür auch erforderlich, denn die mic AG war zu einer Veräußerung ihrer vorgenannten Geschäftsanteile nur gegen Gewährung von Aktien unserer Gesellschaft bereit, da sie daran interessiert ist, über die NBIC Capital AG als börsennotierte Aktiengesellschaft Zugang zum Aktienkapitalmarkt zu bekommen, um diesen Finanzierungsweg für ihr Geschäftsmodell zu öffnen. Da durch den Erwerb der vorgenannten Geschäftsanteile die Fortführung der Gesellschaft gesichert werden kann, ist das Gesellschaftsinteresse an dem beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss höher zu bewerten als das Interesse der einzelnen Aktionäre am Erhalt ihrer Bezugsrechte.
Der Ausgabebetrag von EUR 1,00 ergibt sich als Ergebnis aus den Verhandlungen mit dem Gesellschafter der BodyTel GmbH über eine Zusammenarbeit. Der Aufschlag auf den durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 200 Tage von ca. 33 % unterstreicht das Interesse des Gesellschafters der BodyTel GmbH an einer Zusammenarbeit mit der NBIC Capital AG und war ein Verhandlungserfolg. Mit einem Ausgabekurs von EUR 1,00, der deutlich über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 200 Tage liegt, werden andere Aktionäre nicht benachteiligt.
| Hamburg, den 14. November 2014 | ||
| Jürgen Jürgens | ||
| – Vorstand – |
Anlage III
zur Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Dezember 2014
Schriftlicher Bericht des Vorstands über den Grund für den
beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss im Zusammenhang mit der zu
beschließenden Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen
Zweck der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss ist der Erwerb der bislang von der mic AG mit Sitz in München gehaltenen Aktien an der Lifespot AG mit Sitz in München (HRB 204848) durch unsere Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien.
Die mic AG beschäftigt sich im Bereich Telemedizin mit der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von telemedizinischen Produkten und Plattformen. Hieraus werden bereits bestimmte Produkte in den Bereich Blutzucker, Kardiologie, Gewichtsüberwachung, Lungenfunktion und Dermatologie vermarktet. Die dazu notwendigen Plattformen befinden sich derzeit in der Entwicklungsphase oder sind bereits im OEM Vertrieb. Die mic AG und ihre Tochtergesellschaften halten sämtliche Rechte und IP an diesem Bereich. Eine dieser Gesellschaften ist die Lifespot AG.
Der Erwerb der Aktien an der Lifespot AG liegt im Interesse unserer Gesellschaft, da nach der Insolvenz der e:lumix Technologie AG und damit dem Totalverlust unserer wichtigsten Beteiligung die NBIC Capital AG neu ausgerichtet werden muss. Der geplante Weg, aus dem Verkauf der e:lumix-Anteile lukrative Beteiligungen zu finanzieren, um sie dann bis zur Marktfähigkeit und einem interessanten Exit-Potential zu begleiten, ist mit der Insolvenz versperrt. Die für Investitionen in neue Beteiligungen erforderliche Liquidität kann nur über eine Kapitalerhöhung generiert werden. Das von der mic AG herangetragene Angebot, ihre 50%ige Beteiligung an der Lifespot AG in die NBIC Capital AG einzubringen, ist für die NBIC im Hinblick auf die Fortführung der Gesellschaft alternativlos.
Der beabsichtigte Bezugsrechtsausschluss ist für diesen Erwerb gegen Gewährung von Aktien geeignet. Er ist hierfür auch erforderlich, denn die mic AG war zu einer Veräußerung ihrer vorgenannten Geschäftsanteile nur gegen Gewährung von Aktien unserer Gesellschaft bereit, da sie daran interessiert ist, über die NBIC Capital AG als börsennotierte Aktiengesellschaft Zugang zum Aktienkapitalmarkt zu bekommen, um diesen Finanzierungsweg für ihr Geschäftsmodell zu öffnen. Da durch den Erwerb der vorgenannten Geschäftsanteile die Fortführung der Gesellschaft gesichert werden kann, ist das Gesellschaftsinteresse an dem beabsichtigten Bezugsrechtsausschluss höher zu bewerten als das Interesse der einzelnen Aktionäre am Erhalt ihrer Bezugsrechte.
Der Ausgabebetrag von EUR 1,00 ergibt sich als Ergebnis aus den Verhandlungen mit dem Hauptaktionär der Lifespot AG, der mic AG, über eine Zusammenarbeit. Der Aufschlag auf den durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 200 Tage von ca. 33 % unterstreicht das Interesse der mic AG an einer Zusammenarbeit mit der NBIC und war ein Verhandlungserfolg. Mit einem Ausgabekurs von EUR 1,00, der deutlich über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 200 Tage liegt, werden andere Aktionäre nicht benachteiligt.
| Hamburg, den 14. November 2014 | ||
| Jürgen Jürgens | ||
| – Vorstand – |
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