MPE Direct Return 6
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| I. |
Verlängerung des Platzierungszeitraums und Erhöhung des Platzierungsvolumens |
Die Geschäftsführung hat mit Beschluss vom 26.02.2025 beschlossen, von der Ermächtigung in § 4 Ziff. 3 S. 2 des Gesellschaftsvertrages (abgedruckt im Verkaufsprospekt unter Kapitel V) Gebrauch zu machen und den Platzierungszeitraum um drei Monate bis zum 30.06.2025 zu verlängern. Außerdem hat die Geschäftsführung ebenfalls mit Beschluss vom 26.02.2025 beschlossen, von der Ermächtigung in § 5 Ziffer 3 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages Gebrauch zu machen und das Platzierungsvolumen von 25 Mio. Euro um 5 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro zu erhöhen.
Aufgrund der Verlängerung des Platzierungszeitraums und der Erhöhung des Platzierungsvolumens ergeben sich im Verkaufsprospekt im Einzelnen die folgenden Änderungen
Seite 5 (Kapitel B. „Angebot im Überblick“)
Aufgrund der Verlängerung des Platzierungszeitraums und der Erhöhung des Platzierungsvolumens werden die folgenden Angaben in der zweiten Spalte der sechsten und siebten Zeile der Tabelle wie folgt neu gefasst.
| Platzierungsvolumen (geplant) | 30 Millionen Euro |
| (ursprünglich 25 Millionen Euro, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 um 5 Millionen Euro erhöht auf 30 Millionen Euro) | |
| Platzierungszeitraum (geplant) | 01.09.2024 bis 30.06.2025 bzw. bis zum Erreichen des Platzierungsvolumens |
| (ursprünglich bis zum 31.03.2025, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 um drei Monate verlängert bis zum 30.06.2025) | |
| Diese Angabe ersetzt die am gleichen Ort in der bisherigen Fassung vorhandene Angabe: | |
| Platzierungsvolumen (geplant) | 25 Millionen Euro |
| Platzierungszeitraum (geplant) | 01.09.2024 bis 30.06.2025 bzw. bis zum Erreichen des Platzierungsvolumens |
Seite 13 (Kapitel D. „Informationen zum Fonds“, Abschnitt „IV. Sonstige Informationen zum Fonds“)
Aufgrund der Verlängerung des Platzierungszeitraums und der Erhöhung des Platzierungsvolumens wird der erste Satz wie folgt neu gefasst:
„Der Zeitraum vom 01.09.2024 bis 30.06.2025 (ursprünglich bis zum 31.03.2025, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 um drei Monate verlängert bis zum 30.06.2025), bzw. der Zeitraum bis zum Erreichen des Platzierungsvolumens in Höhe von 30 Millionen Euro (ursprünglich 25 Millionen Euro, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 um 5 Millionen Euro erhöht auf 30 Millionen Euro), dient planmäßig der Aufnahme von Anlegern (Platzierungszeitraum). Der Platzierungszeitraum kann – insgesamt höchstens um sechs Monate bis spätestens zum 30.09.2025 – verlängert werden.“
Diese Ausführungen ersetzen die am gleichen Ort in der bisherigen Fassung vorhandenen Ausführungen:
Der Zeitraum vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 bzw. bis zum Erreichen des Platzierungsvolumens in Höhe von 25 Millionen Euro, bei Erhöhung bis zu 30 Millionen Euro, dient planmäßig der Aufnahme von Anlegern (Platzierungszeitraum).
Seite 17 (Kapitel H. „Anteile“, Abschnitt „II. Anzahl der Anteile, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen“, Überschrift „Anzahl der Anteile“)
Aufgrund der Erhöhung des Platzierungsvolumens wird der zweite Satz des ersten Absatzes wie folgt neu gefasst:
„Das Volumen des Fonds ist grundsätzlich auf Kommanditeinlagen im Nominalbetrag (ohne Agio) von 30 Millionen Euro begrenzt (ursprünglich 25 Millionen Euro, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 um 5 Millionen Euro erhöht auf 30 Millionen Euro).“
Diese Ausführungen ersetzen die am gleichen Ort in der bisherigen Fassung vorhandenen Ausführungen:
„Das Volumen des Fonds ist grundsätzlich auf Kommanditeinlagen im Nominalbetrag (ohne Agio) von 25 Millionen Euro begrenzt. Die Geschäftsführung kann beschließen, das Platzierungsvolumen um bis zu 5 Millionen Euro zu erhöhen.“
Seite 25 (Kapitel L. „Risiken“, Abschnitt „I. Prognose- und anlagegefährdende Risiken“, Überschrift „Risiko einer verzögerten Auszahlung“)
Aufgrund der Verlängerung des Platzierungszeitraums und der Erhöhung des Platzierungsvolumens werden die Ausführungen beginnend mit dem zweiten Satz des ersten Absatzes wie folgt neu gefasst:
„Im Platzierungszeitraum, der vom 01.09.2024 bis 30.06.2025 dauern wird (ursprünglich bis zum 31.03.2025, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 verlängert um drei Monate bis zum 30.06.2025), bzw. bis zum Erreichen des Platzierungsvolumens in Höhe von 30 Millionen Euro (ursprünglich 25 Millionen Euro, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 um 5 Millionen Euro erhöht auf 30 Millionen Euro), können sich die Anleger an dem Fonds beteiligen. Der Platzierungszeitraum kann – insgesamt höchstens um sechs Monate bis spätestens zum 30.09.2025 – verlängert werden. Die Geschäftsführung hat mit Beschlüssen vom 26.02.2025 eine Verlängerung des Platzierungszeitraums um drei Monate bis zum 30.06.2025 und eine Erhöhung des Platzierungsvolumens um 5 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro beschlossen.”
Diese Ausführungen ersetzen die am gleichen Ort in der bisherigen Fassung vorhandenen Ausführungen:
„Im Platzierungszeitraum, der plangemäß vom 01.09.2024 bis zum 31.03.2025 dauern wird (bzw. bis zum Erreichen des Platzierungsvolumens in Höhe von 25 Millionen Euro, bei Erhöhung bis zu 30 Millionen Euro) und bis zu maximal sechs Monate verlängerbar ist, können sich die Anleger an dem Fonds beteiligen.”
Seite 31 (Kapitel M. „Kosten“, Abschnitt „I. Ausgabepreis, Ausgabeaufschlag (Agio)“)
Aufgrund der Verlängerung des Platzierungszeitraums und der Erhöhung des Platzierungsvolumens wird der erste Satz des dritten Absatzes wie folgt neu gefasst:
“Anteile am Fonds können ausschließlich im Platzierungszeitraum, der vom 01.09.2024 bis 30.06.2025 dauern wird (ursprünglich bis zum 31.03.2025, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 verlängert um drei Monate bis zum 30.06.2025), bzw. bis zum Erreichen des Platzierungsvolumens in Höhe von 30 Millionen Euro (ursprünglich 25 Millionen Euro, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 um 5 Millionen Euro erhöht auf 30 Millionen Euro), zu vorgenannten Ausgabepreisen und Zahlungsmodalitäten erworben werden, so dass Angaben zur Berechnung sowie der Art, dem Ort und der Häufigkeit der Veröffentlichung des Ausgabepreises entfallen. Der Platzierungszeitraum kann – insgesamt höchstens um sechs Monate bis spätestens zum 30.09.2025 – verlängert werden. “
Dieser Satz ersetzt den am gleichen Ort in der bisherigen Fassung vorhandenen Satz:
“Anteile am Fonds können ausschließlich im Platzierungszeitraum, der planmäßig vom 01.09.2024 bis 31.03.2025 dauern wird (bzw. bis zum Erreichen des Platzierungsvolumens in Höhe von 25 Millionen Euro bzw. bei Erhöhung bis zu 30 Millionen Euro) und bis zu maximal sechs Monate verlängerbar ist, zu vorgenannten Ausgabepreisen und Zahlungsmodalitäten erworben werden, so dass Angaben zur Berechnung sowie der Art, dem Ort und der Häufigkeit der Veröffentlichung des Ausgabepreises entfallen.”
Seite 51 (Kapitel S. „Besondere Informationen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen“, Abschnitt „II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen“, Unterabschnitt „6. Geltungsdauer“)
Aufgrund der Verlängerung des Platzierungszeitraums werden die Ausführungen beginnend mit dem zweiten Satz wie folgt neu gefasst:
„Beteiligungen an der MPE Direct Return 6 GmbH & Co. geschlossene Investment-KG können aufgrund des öffentlichen Angebots nur bis zum Ende der Platzierungsdauer erworben werden, also bis zum 30.06.2025 (ursprünglich bis zum 31.03.2025, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 verlängert um drei Monate bis zum 30.06.2025) bzw. bis zum Erreichen des Platzierungsvolumens in Höhe von 30 Millionen Euro (ursprünglich 25 Millionen Euro, mit Beschluss der Geschäftsführung vom 26.02.2025 um 5 Millionen Euro erhöht auf 30 Millionen Euro). Der Platzierungszeitraum kann – insgesamt höchstens um sechs Monate bis spätestens zum 30.09.2025 – verlängert werden. Die Geschäftsführung hat mit Beschlüssen vom 26.02.2025 eine Verlängerung des Platzierungszeitraums um drei Monate bis zum 30.06.2025 und eine Erhöhung des Platzierungsvolumens um 5 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro beschlossen.”
Diese Ausführungen ersetzen die am gleichen Ort in der bisherigen Fassung vorhandenen Ausführungen:
„Beteiligungen an der MPE Direct Return 6 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG können aufgrund des öffentlichen Angebots nur bis zum Ende der Platzierungsdauer erworben werden, also planmäßig maximal bis zum 31.03.2025 bzw. dem Erreichen des Platzierungsvolumens in Höhe von 25 Millionen Euro bzw. bei Erhöhung bis zu 30 Millionen Euro. Der Platzierungszeitraum kann – höchstens um sechs Monate – verlängert werden.
| II. |
Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung |
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wird mit Wirkung zum 20. Juli 2025 eingestellt. Bereits nach dem 20. März 2025 können keine Streitigkeiten mehr über die europäische Plattform für Online-Streitbeilegung eingereicht werden. Dies wirkt sich wie folgt auf das Verkaufsprospekt aus:
Seite 52 (Kapitel S. „Besondere Informationen für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen“, Abschnitt „II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen“, Unterabschnitt „8. Außergerichtliche Streitschlichtung“)
Auf Grund der Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung werden die Ausführungen ab dem dritten Absatz wie folgt neu gefasst:
„Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher bis zum 20. März 2025 auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE
Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: schlichtung@munich-pe.com.
Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung wird mit Wirkung zum 20. Juli 2025 eingestellt. Nach dem 20. März 2025 können keine neuen Streitigkeiten mehr über Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung eingereicht werden.“
Diese Ausführungen ersetzen die am gleichen Ort in der bisherigen Fassung vorhandenen Ausführungen
„Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden: https://ec.europa.eu/ consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE
Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: schlichtung@munich-pe.com.
Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.“
| III. |
Sonstige Änderungen |
Seite 4 (Kapitel A. „Wichtige Hinweise“)
Da ein Vertrieb in Österreich gegenwärtig nicht stattfindet wird der dritte Satz des achten Absatzes wie folgt neu gefasst:
„Beteiligungen am Fonds werden gegenwärtig in Deutschland vertrieben.“
Diese Ausführungen ersetzen die am gleichen Ort in der bisherigen Fassung vorhandenen Ausführungen:
„Beteiligungen am Fonds werden in Deutschland und Österreich vertrieben.“
Oberhaching, den 05.03.2025
Munich Private Equity Funds AG
| Norman Lemke Vorstandsmitglied |
Armin Prokscha Vorstandsmitglied |
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