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Nachspiel

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Der Verkauf einer CD mit Informationen über deutsche Steuersünder an die deutschen Behörden hat für den Datendieb ein juristisches Nachspiel. Die Schweizer Bundesanwaltschaft wirft dem Ex-Mitarbeiter der Großbank UBS vor, Geschäftsgeheimnisse anderen zugänglich gemacht zu haben. Die Anklage laute unter anderem auf Verletzung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses, erklärte die Behörde heute.Sie bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Tages-Anzeiger“. Die Bundesanwaltschaft habe die Anklageschrift im Juli beim Bundesstrafgericht eingereicht.

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