Startseite Allgemeines Na, ob das was Neues ist? Ratiopharm – „gute Preise gute Bestechung?“
Allgemeines

Na, ob das was Neues ist? Ratiopharm – „gute Preise gute Bestechung?“

Teilen

Das hat ja auch lange genug gedauert. Das Amtsgericht Ulm hat erstmals in Deutschland niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit verurteilt.

Zwei Inhaber einer Gemeinschaftspraxis wurden jeweils zu Haftstrafen von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Sie erhielten innerhalb von drei Jahren 14 Schecks vom Arzneimittel-Hersteller Ratiopharm. Ich bezweifle, dass das nur zwei Mediziner waren. Aber jetzt hat man mal ein Exempel statuiert. Nicht mehr und nicht weniger. Das System wird sich nicht verändern, auch die Ärzte nicht. Das Urteil wird wohl in Revision gehen, schauen wir mal.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht: Klage der Datenschutzbeauftragten gegen den BND unzulässig

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kann gerichtlich keinen...

Allgemeines

So kümmert sich Insolvenzverwalter Dr. Eckert um die DEGAG/BEVO-Immobilien

Oder: Wenn Mieter plötzlich zur Hausverwaltung werden. Im Wohngebiet Südpark in Halle-Neustadt...

Allgemeines

SOLIT Group AG Gold in der Schweiz kaufen wir sagen nein

Warum wir das Thema neu bewerten Wir vertreten die Auffassung, dass Edelmetalle...