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Na dann………..

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Die Regelung der Europäischen Union zum Verbot oder der Regulierung von Leerverkäufen, den hochspekulativen Finanzwetten auf fallende Aktienkurse, ist womöglich rechtswidrig. Die Vorschrift sei auf einer falschen Grundlage erlassen worden und müsse für nichtig erklärt werden, forderte der zuständige Generalanwalt Niilo Jääskinen in seinen Schlussanträgen heute vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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