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Mutterliebe oder so

AJEL (CC0), Pixabay
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Zivilprozess gegen Benkos Mutter: Eine Stunde Drama – und jetzt erstmal abwarten

Die erste Verhandlung im Zivilprozess gegen Ingeborg Benko, Mutter des in Ungnade gefallenen René Benko, dauerte am Donnerstag exakt eine Stunde – und brachte im Grunde nichts Neues, außer einer juristischen Grundsatzdebatte, die jetzt erstmal geklärt werden muss. Der zuständige Richter beschloss nämlich, bevor es überhaupt richtig losgeht, zunächst eine Rechtsfrage zu prüfen. Man möchte schließlich gut vorbereitet sein, bevor man sich mit der leidigen Frage auseinandersetzt, ob hier möglicherweise Vermögen verschoben wurde.

Masseverwalter sieht Strohfrau-Konstruktion
Masseverwalter Andreas Grabenweger hält Ingeborg Benko für eine klassische Strohfrau in einem ausgeklügelten System der Vermögensverschleierung. Klingt schockierend, oder? Dass hinter der Benko-Familie komplexe Finanzkonstrukte stehen könnten, auf die niemand so richtig durchblickt, hätte ja wirklich niemand geahnt.

Anwalt von Benko kontert mit formalen Spitzfindigkeiten
Der Anwalt von Frau Benko, Hermann Pfurtscheller, fand die ganze Klage allerdings etwas unvollständig. Er brachte prompt einen Antrag auf Abweisung ein, da seiner Meinung nach nicht nur Frau Benko, sondern auch diverse Stiftungen und René Benko höchstpersönlich mitangeklagt werden müssten. Fehlt also die halbe Verwandtschaft? Eine Streitgenossenschaft wäre wohl angemessen, meint Pfurtscheller. Natürlich rein aus formalen Gründen – inhaltlich hat das ja alles nichts mit nichts zu tun.

Der Richter: Bitte erstmal Klarheit!
Der Richter sah sich gezwungen, das Verfahren vorerst auf Eis zu legen. Schließlich könne man nicht einfach so verhandeln, wenn noch nicht einmal klar ist, ob die Klage in dieser Form überhaupt korrekt eingereicht wurde. Sein Urteil zu dieser Frage soll „zeitnah“ erfolgen – was in der Welt der Justiz vermutlich bedeutet, dass wir uns irgendwann in ein paar Wochen oder Monaten wieder darüber unterhalten dürfen.

Anwalt optimistisch, Masseverwalter schweigt
Während Grabenweger lieber kein Statement abgab – vermutlich, weil er sich nicht unnötig in Geduld üben möchte – zeigte sich Pfurtscheller bester Dinge. Die Tatsache, dass der Richter erstmal die Rechtsfrage prüft, sei für ihn ein gutes Zeichen. Schließlich könnte das ja bedeuten, dass die Klage gleich abgewiesen wird, und dann müsste man sich mit so unangenehmen Dingen wie Finanzkonstrukten und Verantwortung gar nicht weiter beschäftigen.

Ermittlungen laufen weiter – oder auch nicht
Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kam zur Sprache. Ingeborg Benko ist aktuell noch nicht als Beschuldigte geführt – ein Status, der sich allerdings noch ändern könnte. Aber keine Eile! Der Richter ließ durchblicken, dass er eventuelle strafrechtliche Ermittlungen in Ruhe abwarten möchte. Schließlich könnte es ja sein, dass sich das Ganze in ein paar Jahren von selbst erledigt – oder schlicht im Sand verläuft.

Zeugen? Eher schwierig.
Ach ja, dann wären da noch die eingeladenen Zeugen. Einige von ihnen sind bereits selbst Beschuldigte, und die Lust, vor Gericht auszusagen, dürfte sich bei ihnen in Grenzen halten. Wer möchte schon riskieren, sich selbst noch weiter in die Bredouille zu bringen?

Alles in allem bleibt die Sache hochkomplex und ziemlich unklar. Erst in ein paar Wochen – oder Monaten – wird man wissen, ob es in diesem Verfahren überhaupt weitergeht. Bis dahin bleibt uns nur das übliche Spiel: abwarten, beobachten und staunen.

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