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Mutter muss nach Tod von Baby Tim nicht ins Gefängnis

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Verwunderung in Magdeburg – im Prozess um den Tod des fünf Wochen alten Tim hat das Magdeburger Landgericht die angeklagte Mutter nicht ins Gefängnis geschickt.

Die Jugendstrafkammer verurteilte die 20-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Das Baby war im Oktober 2010 gestorben. Die Mutter war geständig. Sie gab auch vor Gericht zu, den Säugling geschüttelt zu haben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage geben sich mit dem Urteil nicht zufrieden. Diese haben angekündigt, Revision einzulegen. Die Anklage hatte fünf Jahre Haft gefordert.

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