Wenn’s um Millionen geht, hört die Familienidylle auf? Nicht bei Familie Benko! Während Sohnemann René im Gefängnis der Josefstadt täglich prüft, ob die Gitter auch wirklich „massiv“ genug sind, verteidigt Mama Ingeborg an der juristischen Heimatfront ihre Stiftungsbastion wie eine tirolerische Jeanne d’Arc – mit Erfolg.
Der Fall: Masseverwalter vs. Mutti
Andreas Grabenweger, der Masseverwalter mit Mission, wollte in echter Robin-Hood-Manier jene Stiftungsrechte kassieren, die in der „Laura Privatstiftung“ (klingt wie ein romantischer Roman, beherbergt aber ein dreistelliges Millionenvermögen) und der „Ingbe-Stiftung“ (Klingt nach Möbelmarke, sitzt aber im Steuerparadies Vaduz) ruhen. Sein Argument: Die Frau Mama sei nur das Gesicht – hinter der Fassade zücke René Benko die Fäden wie ein Puppenspieler bei Signa on Ice.
Das Ziel: Die Stiftungen sollten zurück in die Insolvenzmasse wandern. Immerhin: Der Name „Laura“ und „Ingbe“ klingt schon nach „Familienholding mit Plan B“.
Doch das Oberlandesgericht sagte: Njet, nein, nix da.
Die Richter am OLG Innsbruck warfen keinen mütterlichen Schatten auf Ingeborg Benko. Im Gegenteil: Sie sahen eine rechtlich eigenständige Person, die nichts anderes tat, als gesetzestreu eine Stiftung zu besitzen – und zwar richtig offiziell, mit Brief, Siegel und Stiftungsstatut. Von „Strohfrau“ keine Rede, eher „Grand Dame der Vermögensverwaltung“.
Ergebnis: Die Stiftung bleibt, wo sie ist – also nicht in der Insolvenzmasse, sondern sicher eingebettet zwischen Tirol und Liechtenstein, bewacht von der Schweizer Rechtstradition und vermutlich einer doppelten Portion Schweigsamkeit.
Die juristische Pointe:
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Im Fall „Laura“ darf immerhin der OGH noch ein Wörtchen mitreden – weil es bisher keine obersten Gerichtsurteile gibt, ob Stiftungsänderungen auch „Scheingeschäfte“ sein könnten. Wer weiß, vielleicht heißt es bald: Laura und das Phantom der Stiftung – coming soon am OGH.
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Im Fall „Ingbe“ wurde dem Masseverwalter gleich die Tür vor der Nase zugemacht. Begründung: Liechtensteinisches Recht geht Wien nichts an – und das höchste österreichische Gericht solle gefälligst keine ausländischen Gesetzeskommentare rezensieren.
Statement des Anwalts: Euphorie in Maßanzug
Anwalt Hermann Pfurtscheller zeigte sich entspannt wie nach einem Glas Merlot auf der Hahnenkamm-Terrasse: „Es schaut gut aus für meine Mandantin.“ Kein Ermittlungsverfahren, kein Vorwurf, keine Verbindung zu den Eskapaden des Sohnes. Wenn’s nach ihm geht, ist Ingeborg Benko eher eine Art Notanker in der Signa-Titanic – und nicht Teil der Crew, die gegen den Eisberg fuhr.
Fazit:
Während René Benko weiterhin auf die große Justizshow zusteuert (Stichwort: zwölf Ermittlungsstränge, Chalet N, und das Kapital-Karussell), zeigt seine Mutter dem Insolvenzverwalter die kalte juristische Schulter. Und das mit einem Lächeln, das sagt: „Man soll nicht alles der Familie in Rechnung stellen – vor allem nicht mit Vollstreckungstitel.“
Bleibt nur zu sagen: Ein Benko sitzt. Die andere stiftet. Und zwar ganz legal.
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