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Musterverfahren- gegen Comdirect Bank AG

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Musterverfahren

Aktenzeichen:

20 Kap 1/17

Firma (betroffener Emittent von Wertpapieren oder Anbieter sonstiger Vermögensanlagen):

comdirekt Bank AG u.a.

Musterklägerin / Musterkläger:

Dr. Frank Hofmann

ggf. gesetzliche Vertretung:

Übersicht der Beklagten in diesem Verfahren:

Nummer

Beklagte /
Beklagter

gesetzliche
Vertretung

Funktion

Straße

PLZ / Ort

1

comdirekt bank AG

vertreten durch den Vorstand, d.v.d.d. Vors. Arno Walter

Pascalkehre 15

25451 Quickborn

2

SwissLife Select Deutschland GmbH

vertreten durch d. Geschäftsführer Stefan Kuehl und Dr. Günther Blaich

Swiss-Life-Platz 1

30659 Hannover

3

Lloyd Fonds AG

vertreten durch den Vorstand, d.v.d.d.Vors. Dr. Torsten Teichert

Amelungstraße 8/10

20354 Hamburg

4

Lloyd Treuhand GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer Florian von Nolting und Michaela Flemming

Amelungstraße 8/10

20354 Hamburg

5

NSC Schifffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG

vertr. durch die Verwaltung NSC Schifffahrtsgesellschaft mbH, d.v.d.d.GF Roberto Alejandro Echevarria von Gusovius, Dirk Rößler und Heiko Meyer

Van-der-Smissen-Straße 9

22767 Hamburg

6

nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG

vertreten durch den Vorstand Ewald Elfrich und Ralf Seidenstücker

Max-Planck-Straße 4

50858 Köln

7

Direkt Anlage Bank – DAB Bank

vertr. durch die Niederlassungsleitung Deutschland, diese v.d.d. Vorsitzenden

Landberger Straße 300

80687 München

8

Plansecur GmbH für Finanzdienstleistung und Vermittlung

vertr. durch d. Geschäftsführer Johannes Sczepan und Wolfgang Stolz

Druseltalstraße 150

34131 Kassel

Weitere Angaben:

Das bereits am 20.12.2017 bekannt gegebene Musterverfahren richtet sich nunmehr auch gegen die Direkt Anlage Bank – DAB Bank – Musterbeklagte zu 7)- sowie gegen die Plansecur GmbH für Finanzdienstleistung und Vermittlung – Musterbeklagte zu 8) -. Ansprüche gegen die Musterbeklagten zu 7) und/oder 8) können innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntmachung dieser Erweiterung schriftlich beim Oberlandesgericht Stuttgart zum Musterverfahren angemeldet werden. Die Anmeldung kann zur Verjährungshemmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens führen. Die Anmeldung ist nicht zulässig, wenn wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde. Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:

1.

die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,

2.

das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,

3.

die Bezeichnung des/der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und

4.

die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei Anmeldung eines Anspruchs eine Gebühr nach Ziff. 1902 des Kostenverzeichnisses zum GKG anfällt

Unterzeichner:

Oberlandesgericht Stuttgart

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