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Muss ich die Ausschüttungen zurückbezahlen? MS Hammonia Caspium

qimono (CC0), Pixabay
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Und wieder eine Pleite in der Schiffsfondsbranche mit Beigeschmack. Wo der Beigeschmack herkommt? Man muss sich auch einmal bitte vor Augen halten, dass das Insolvenzverfahren bereits im jahre 2014 eingeleitet wurde, heißt, der Insolvenzverwalter hatte eigentlich 8 Jahre Zeit, um seine Forderungen zu stellen.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Hammonia Caspiuim wird beim Amtsgerichts Reinbek unter dem Aktenzeichen 8 IN 291/13 geführt.

Nun verantwortlich für diesen schlechten Beigeschmack ist Insolvenzverwalter Dr. Steffen Koch. Er fordert von den Anlegern die erhaltenen Ausschüttungen zurück, will diese dann der Insolvenzmasse zuführen. Grundsätzlich ein übliches Verhalten in solchen Insolvenzen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, denn der Insolvenzverwalter ist rechtlich verpflichtet, so zu handeln. Trotzdem ohne genaue rechtliche Prüfung des Sachverhaltes sollte man nicht bezahlen.

Oft sind die Begründungen der Rückforderung dann rechtlich eher fraglich. Das haben wir in den letzten Jahren des Öfteren feststellen müssen, so Reime weiter. In diesem Fall muss man sich deshalb genau anschauen, ob manche Rückforderung von Ausschüttungen schon verjährt sein könnten.

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