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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 21. Mai 2019 den Vertrag vom 29. April 2019 genehmigt, durch den die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München einen Teilbestand auf die Ambra Versicherung AG übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 27. Mai 2019 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (6921)
Königinstraße 107
80802 München

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Ambra Versicherung AG (5199)
Stemmerstraße 14
78266 Büsingen am Hochrhein

Bonn, den 17. Juni 2019

VA 44–I 5000–5199–2018/0003

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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