Startseite Allgemeines Müller Seidel Vos- das mit der Konferenz sollten Sie sich ersparen
Allgemeines

Müller Seidel Vos- das mit der Konferenz sollten Sie sich ersparen

Teilen

Wir erleben jeden Tag im Leben nur einmal, deshalb sollte man sich genau überlegen, was man an jedem Tag so macht. Sinnvolles und Sinnloses. Müller Seidel Vos‘ Aktion zum Unternehmen Piccox halten wir für reine Zeitverschwendung.

Wir sind überzeugt davon, dass die Kanzlei Müller Seidel Vos nur eines im Sinn hat, neue Mandanten für die Kanzlei zu bekommen. Das ist an sich völlig in Ordnung, dann soll man das aber bitte auch ganz klar sagen und nicht irgendwelche Szenarien aufbauen, die Menschen Hoffnungen machen, aber die man dann irgendwann enttäuschen muss.

Für diese Entäuschung müssen die Anleger dann noch Geld bezahlen an die Kanzlei. Wie wir immer so schön sagen: „Der Anwalt gewinnt immer, auch wenn er verliert“. Das wird auch in diesem Fall so sein.

Müller Seidel Vos hatte im ersten Anschreiben an die Anleger mitgeteilt, „im Auftrag des Verwaltugsrates der Piccox zu arbeiten“. Prima, dann soll der Verwaltungsrat doch bitte das ganze Prozedere auch bezahlen. Er kann der Kanzlei Müller Seidel Vos doch eine Kostenübernahmegarantieerklärung für jedes Mandat geben. Dann wären wir gerne auch dabei und würden das natürlich unterstützen.

Nun hört man, dass Rechtsanwalt Vos sich als gemeinsmer Gläubigervertreter sehen möchte. Nun, so etwas kennen wir nur aus dem Insolvenzverfahren, wo das auch durchaus Sinn macht. Eine Insolvenz haben wir aber hier noch nicht, also wäre Herr Rechtsanwalt Vos dann Gläubigervertreter vieler Einzelanleger, mehr auch nicht.

Nun hört man zudem die Behauptung, dass man durch mehr Mandanten wohl „schneller und besser Akteneinsicht bekommen würde“. Hm, so eine blöde Begründung habe ich noch niemals gehört, wenn die dann stimmt. Denn jeder Einzelanleger, der geschädigt ist, hat natürlich über seinen Rechtsanwalt auch die Möglichkeit der Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft macht da keinen Unterschied, ob da 1 Anleger oder 100 Anleger Akteneinsicht haben wollen.

Auch die Bezahlung mit der 3%-Regelung sehen wir nach den deutschen Anwaltsrecht für kritisch an und haben deshalb die Rechtsanwaltskammer einmal um eine Stellungnahme gebeten zu dem Vorgang.

Vielleicht hatte die Kanzlei aber auch den möglichen Hintergedanken, so an möglichst viele Anlegerkontakte zu kommen, denn das könnte dann in der Tat ein interessantes Geschäft sein. Fragen sie Rechtsanwalt Vos doch bitte einmal, falls Sie die Zeit verschwenden wollen.

Noch heute lautet das Impressum der Webseite des Unternehmens Piccox wie nachfolgend. Sie sehen also hier ganz deutlich, wer die Kanzlei Müller Seidel Vos beauftragt hat. Verwaltungsrat ist gemäß diesem Impressum Stephan Blohm. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

PICCOX SECURITISATION SA
17, rue de Flaxweiler
6776 Grevenmacher
LuxembourgSitz der Gesellschaft:
17, rue de Flaxweiler
6776 Grevenmacher
LuxembourgHandelsregister: R.C.S. Luxembourg B210331

Verwaltungsrat:
Stephan Blohm

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kälteeinbruch in Florida führt zu kuriosen Rezepten – Pizza und Tacos mit Leguanfleisch

Während eines ungewöhnlichen Kälteeinbruchs in Florida kam es zu einem skurrilen Phänomen:...

Allgemeines

USA-Team mit Jubel empfangen – Vizepräsident JD Vance ausgepfiffen bei Olympia-Eröffnungsfeier in Mailand

Die Eröffnungsfeier der Olympischen Winterspiele 2026 in San Siro, Mailand, bot ein...

Allgemeines

Elternbeitragssatzung einer niedersächsischen Samtgemeinde unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine niedersächsische Samtgemeinde Elternbeiträge für den Besuch...

Allgemeines

Bundesverwaltungsgericht verlangt Nachbesserungen am Klimaschutzprogramm 2023

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) reicht das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm...