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MS „VANESSA“ Conship GmbH & Co. Reederei KG-Insolvenzeröffnung-nahezu jeden Tag eine!Unglaublich!

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Es müssen Milliarden sein die Anleger mit Investitionen in Schiffsfonds verloren haben. Milliarden die nicht weg sind, aber wo andere gut von gelebt haben. Es ist einfach unglaublich wie eine Branche solch ein Desaster erleben kann. Viele Schifffondsbeteiligungen wurden übrigens auch von Sparkassen verkauft.

6 IN 60/13 : Über das Vermögen der MS „VANESSA“ Conship GmbH & Co. Reederei KG, Boschstraße 15, 49733 Haren (AG Osnabrück, HRA 121080), vertr. d.: 1. Verwaltung MS „Vanessa“ GmbH, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Lundehn, Marktplatz 1, 26954 Nordenham, (Geschäftsführer) ist am 02.01.2014 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Verwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Langenstraße 14, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/32273922. Insolvenzforderungen sind bis zum 10.03.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen. Es wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft am 31.03.2014. Spätestens bis zum letzten Werktag vorher sind eventuelle schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter Forderungen bestreitet, hier vorzulegen. Bis zum letzten Werktag vor dem Prüfungstermin sind Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie zu den in den §§ 35 Abs. 2 (Stellungnahmen zur Wirksamkeit der Verwaltererklärung/Treuhändererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung), 68 Wahl eines Gläubigerausschusses), 149 (Hinterlegung von Wertgegenständen), 159 (Verwertung der Insolvenzmasse), 160 (Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen, z.B. Veräusserung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert), 162 (Betriebsveräusserung an besonders Interessierte), 207 InsO (Einstellung mangels Masse) bezeichneten Angelegenheiten schriftlich hier vorzulegen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt wurden, erhalten keine besondere Nachricht. Insolvenztabelle und Anmeldungsunterlagen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gelten als erteilt, wenn bis zum letzten Werktag vor dem schriftlichen Prüfungstermin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Nordenham 03.01.2014

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