Startseite Allgemeines MS „SANTA ROSANNA“- Sven Ludehn – Insolvenz
Allgemeines

MS „SANTA ROSANNA“- Sven Ludehn – Insolvenz

Teilen

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der  Kommanditgesellschaft MS „SANTA ROSANNA“ Offen Reederei GmbH & Co.,  AG Hamburg HRA 95469, Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb des Vollcontainerschiffes MS „SANTA ROSANNA“, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Neunzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Sven Lundehn, Boysenstr. 6, 25980 Sylt / OT Westerland, Schuldnerin  wird heute am 09.07.2014 um 18:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16 ff, 27 InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.

Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, Ihre Forderungen unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich bis zum 22.09.2014 bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung anzumelden. Kopien der zum Beweis der Forderung geeigneten Urkunden sollen beigefügt werden.

Termin zur ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin gem. § 29 Absatz 1 Ziffer 1 InsO) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin nach § 29 Absatz 1 Ziffer 2 InsO) wird bestimmt auf

Montag, 6. Oktober 2014, 11:20 Uhr, Saal 2
im Gerichtsgebäude Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters i. S. d. § 160 InsO als erteilt.

Personen, die gegenüber der Schuldnerin Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.

Amtsgericht Niebüll, den 09.07.2014

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz WattCom GmbH

67h IN 37/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WattCom...

Allgemeines

Fast blinder Flüchtling stirbt Tage nach Aussetzung durch Grenzbeamte in New York – Ermittlungen laufen

Der Tod eines nahezu blinden Flüchtlings in Buffalo im Bundesstaat New York...

Allgemeines

Umfragen zeigen wachsende Zweifel an Trumps geistiger Fitness

Donald Trump gewann die Präsidentschaftswahl 2024, nachdem sein damaliger Gegenkandidat, Präsident Joe...

Allgemeines

Block entlässt fast die Hälfte der Belegschaft wegen KI – CEO Dorsey erwartet ähnlichen Schritt bei vielen Unternehmen

Der Zahlungsdienstleister Block, bekannt durch Square, Cash App und Afterpay, streicht rund...