Startseite Allgemeines MS „Baghira“ Shipping GmbH & Co. KG – Insolvent
Allgemeines

MS „Baghira“ Shipping GmbH & Co. KG – Insolvent

Teilen

Am 04.02.2015 um 12:15 Uhr ist über das Vermögen der MS „Baghira“ Shipping GmbH & Co. KG, Michaelisstr. 24, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRA 107241), vertr. d.: 1. MS „Baghira“ Verwaltungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: www.schubra.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 31.03.2015 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 02.04.2015, 10:20 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung mit folgender Tagesordnung abgehalten:

Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

– die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

– die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über

– die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)

– Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)

– eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

– den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

– die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

– besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

– eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

– eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)

– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)

– eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am 09.05.2015 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Bremen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Mann aus Ohio wegen Morddrohung gegen Vizepräsident JD Vance angeklagt

 Ein 33‑jähriger Mann aus dem US-Bundesstaat Ohio ist wegen einer Morddrohung gegen...

Allgemeines

RFK Jr. und die MAHA-Bewegung: Ernährung wird politisch – und das nicht nur bei den Demokraten

Robert F. Kennedy Jr., Gesundheitsminister unter Präsident Donald Trump, hat die US-Ernährungspolitik...

Allgemeines

Erste Goldmedaille der Winterspiele 2026 geht an die Schweiz – Franjo von Allmen siegt im Abfahrtsrennen

Die Schweiz feiert ihren ersten Olympiasieg: Franjo von Allmen holte im Abfahrtsrennen...

Allgemeines

Nebenjobs boomen weiter: So sichern sich Amerikaner zusätzliches Einkommen

Auch nach der Pandemie setzen viele Amerikaner weiterhin auf zusätzliche Einkommensquellen. Der...