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Morgen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen DFL und Kostenbeteiligung

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Morgen blickt nicht nur die DFL Deutsche Fußball Liga nach Leipzig, sondern auch viele Städte in Deutschland, vor allem die, in denen es 1. und 2. Liga Clubs im Fußball gibt. Auslöser dafür, dass das Bundesverwaltungsgericht nun morgen einen öffentlichen Anhörungstermin mit den streitenden Parteien durchführt, ist Bremen. Ein Urteil wird aber dann am morgigen Tag noch nicht verkündet werden, sondern vermutlich am Freitag dieser Woche.

Worum geht es? Bremen fordert von der DFL eine Kostenbeteiligung für den Mehraufwand an Sicherheitskosten bei sogenannten Hochrisikospielen innerhalb der DFL. Von den genannten Hochrisikospielen gibt es pro Jahr rund 50 in der 1. und 2. Bundesliga. Erstmalig hatte Bremen für den Mehraufwand beim Spiel Bremen gegen den HSV der DFL einen Gebührenbescheid geschickt.

Der Rechtsstreit selber läuft nun seit fast drei Jahren.

Dieser erste Gebührenbescheid aus Bremen an die DFL belief sich auf 425.718 Euro. Im Nachhinein wurde der Betrag dann noch auf 415.000 Euro korrigiert. Insgesamt fordert Bremen mittlerweile für die Jahre 2015 bis 2018 rund 2,3 Millionen Euro von der DFL.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten von Bremen entscheiden, dürfte die DFL sicherlich noch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht nutzen.

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