Justiz

Mord verjährt nicht

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Ganze 41 Jahre nach dem Mord an einer 17-Jährigen wird der Prozess gegen einen schon einmal freigesprochenen Verdächtigen wieder aufgerollt.

Der Anlass: 2012 sollen bis dahin unbekannte DNA-Spuren gefunden worden sein, die den Mann belasten. „Es gab einen Haftbefehl, der Mann sitzt in Untersuchungshaft“, bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Verdenn heute. Innerhalb der nächsten sechs Monate müsse das Wiederaufnahmeverfahren angesetzt werden.

Das Mädchen aus Hambühren im Landkreis Celle war 1981 vergewaltigt und getötet worden. Der Verdächtige wurde bereits einmal aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Durch eine Reform ist es neuerdings möglich, Strafprozesse zu schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erneut aufzurollen, auch wenn sie zuvor mit einem Freispruch endeten. Voraussetzung ist, dass es neue Beweismittel gibt und dadurch eine Verurteilung des Freigesprochenen wahrscheinlich ist.

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