Startseite Allgemeines MLP AG mit geschönten Konzernbilanzen………………….. sagt das OLG Karlsruhe
Allgemeines

MLP AG mit geschönten Konzernbilanzen………………….. sagt das OLG Karlsruhe

Teilen

Kaum bekannt ist dieses Urteil aus dem Jahre 2012 in der Öffentlichkeit gegen das Unternehmen MLP Finanzdienstleistungen aus Heidelberg. Der Musterkläger macht gegen die Musterbeklagten Schadensersatzansprüche wegen der Verbreitung von fehlerhaften Kennzahlen aus Konzernbilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, die auf der bilanziellen Behandlung der Erträge aus Factoring- und Rückversicherungsgeschäften bei zwei Tochtergesellschaften beruhen, geltend. Hierzu stellt das OLG Karlsruhe dann fest:

. Es wird festgestellt, dass die von der Musterbeklagten zu 1 voll konsolidierte MLP Finanzdienstleistungen AG gegen das gesetzliche Gebot zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten verstoßen hat, indem sie Erlöse aus den von ihr in den Jahren 1998 bis 2001 betriebenen Factoringgeschäften gewinnerhöhend in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt hat, aber die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für daraus resultierende Einstandspflichten gegenüber dem jeweiligen Factor nicht gebildet und nicht gewinn mindernd in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen hat.
2. Es wird festgestellt, dass die von der Musterbeklagten zu 1 voll konsolidierte MLP Lebensversicherung AG im Zeitraum vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2002 gegen ihre Passivierungspflicht verstoßen hat, indem sie für Rückversicherungs-provisionen aus einem am 26.08./09.06.1999 mit der Gerling Globale Rückversicherungs-AG geschlossenen Rückversicherungsvertrag über fondsgebundene Lebensversicherungen keine Passivposten gebildet hat, obwohl dies wegen des branchenunüblichen Provisionsmodells der MLP Lebensversicherung AG erforderlich gewesen wäre.
3. Es wird festgestellt, dass jede auf der rechtsfehlerhaften Bilanzierungspraxis nach Ziffer 1 und Ziffer 2 dieses Beschlusses beruhende Kennzahl zum Konzernergebnis und Konzernumsatz der Musterbeklagten zu 1 fehlerhaft war.
4. Im Übrigen werden die Feststellungsanträge zurückgewiesen.
5. Eine Entscheidung über die Kosten des Musterverfahrens ist den Prozessgerichten der ausgesetzten Verfahren vorbehalten.
6. Der Streitwert des Musterverfahrens wird auf 30.000.000 EUR festgesetzt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Südkoreanische Kryptobörse überweist versehentlich 44 Milliarden Dollar – Werbeaktion gerät „leicht“ aus dem Ruder

Seoul – Die südkoreanische Kryptobörse Bithumb hat versehentlich bewiesen, dass man in...

Allgemeines

Kuba reagiert auf Energiekrise mit Viertagewoche und weiteren Notmaßnahmen

Angesichts einer sich zuspitzenden Energiekrise hat die kubanische Regierung umfassende Sparmaßnahmen angekündigt....

Allgemeines

„Das war ich“ – Trump beansprucht Freilassung einer Gefangenen für sich, obwohl sie vor seiner Kandidatur erfolgte

Beim Nationalen Gebetsfrühstück am Donnerstag sprach US-Präsident Donald Trump über die Verfolgung...

Allgemeines

Sein Sohn starb nach der Festnahme seiner Frau durch ICE – warum sich ein vierfache Vater zur freiwilligen Ausreise entschloss

Rigo Mendoza erinnert sich unter Tränen an das letzte Gespräch mit seinem...