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Missbrauch des Namens

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Unerlaubte Telefonwerbeanrufe sind für Verbraucher ein großes Ärgernis und häufig eine Angelegenheit mit unerwünschten finanziellen Folgen, wenn Verträge am Telefon untergeschoben werden oder Kontodaten für unberechtigte Abbuchungen missbraucht werden. Den Verbraucherzentralen sind diese Praktiken seit Jahren ein Dorn im Auge. Deshalb werden seit langem dringend notwendige gesetzliche Änderungen gefordert, die flächendeckenden Missbrauch beenden sollen.

„Mit dieser Forderung scheinen nun wiederum die Verbraucherzentralen ein Dorn im Auge der unseriösen Werbewirtschaft zu sein, die nun auch den Namen der Verbraucherzentrale Sachsen für unerlaubte Telefonwerbeanrufe missbraucht“, informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
So berichten an einem Tag mehrere Verbraucher, dass sie von derselben Handynummer unerlaubt angerufen wurden. Der Anrufer behauptete dann, er rufe im Namen der Verbraucherzentrale Sachsen und wolle zum Schutz vor Werbeanrufen und zum Löschen aus Gewinnspiellisten die persönlichen Daten abgleichen. „Noch ärgerlicher als der Missbrauch des guten Namens der Verbraucherzentralen ist die Unverfrorenheit, mit der fehlender gesetzlicher Schutz durch das Vorgaukeln angeblicher und natürlich zumeist kostenpflichtiger Hilfsangebote ausgenutzt wird“, findet Wagner.

Neben Hilfsangeboten wird aber auch mittels anderer „Märchen“ versucht, an das Geld von Verbrauchern zu kommen. So wurde z. B. berichtet, dass angeblich die Verbraucherzentrale Berlin einem betroffenen Verbraucher-Pärchen 3.700 € per Boten zukommen lassen will. Die Verbraucher sollten vorher lediglich eine Ukash-Karte im Wert von 100 € erwerben und den darauf angegebenen Code an eine Berliner Rufnummer durchgeben. Der Abzocker, der sich hinter dieser Aktion verbirgt, könnte dann über die 100 € verfügen. Der versprochene Geldsegen wird allerdings nicht eintreten, so dass die Verbraucher zum Schluss Geld für nichts ausgegeben haben. „Weder die Verbraucherzentrale Sachsen noch die anderen Verbraucherzentralen rufen Verbraucher ungefragt an, um ihnen Dienstleistungen, Gewinne oder Waren anzubieten“, ergänzt Wagner. Wer anderes behauptet, führt nichts Gutes im Schilde. Es kann daher nur empfohlen werden, sich auf windige Versprechen am Telefon nicht einzulassen und seine persönlichen Daten nicht anzugeben oder zu bestätigen.

Quelle:VBZ Sachsen

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