Vier Geschwister, die früher als enge Freunde von Michael Jackson galten und ihn über Jahre öffentlich verteidigt hatten, haben nun Klage gegen seine Unternehmen und seinen Nachlass eingereicht. Sie werfen dem verstorbenen Popstar vor, sie in den 1990er-Jahren als Kinder sexuell missbraucht und ausgebeutet zu haben.
Die Brüder Edward, Dominic und Aldo Cascio sowie ihre Schwester Marie-Nicole Porte reichten die Klage am 27. Februar bei einem Bundesgericht in Kalifornien ein. Darin wird behauptet, Mitarbeiter Jacksons hätten den mutmaßlichen Missbrauch ermöglicht und vertuscht. Zudem sei ihnen später von Vertretern des Nachlasses ein Vertrag unter falschen Voraussetzungen vorgelegt worden, der sie faktisch daran hindere, über die angeblichen Missbrauchsjahre zu sprechen.
Die Klage umfasst unter anderem Vorwürfe des Kindeshandels, Fahrlässigkeit, vorsätzlicher Zufügung seelischen Leids, Vertragsbruch und Betrug. Gefordert werden Schadenersatz sowie die gerichtliche Feststellung, dass die unterzeichnete Vereinbarung ungültig ist.
Jackson, der 2009 im Alter von 50 Jahren starb, wird in der Klageschrift als „Serientäter“ bezeichnet, der die Kläger über mehr als ein Jahrzehnt hinweg missbraucht habe – teils beginnend im Alter von sieben oder acht Jahren. Die Geschwister geben an, sie seien über Jahre manipuliert und „gehirngewaschen“ worden, sodass sie weder während Jacksons Lebenszeit noch lange danach in der Lage gewesen seien, Hilfe zu suchen oder das Erlebte einzuordnen.
Nach Darstellung der Kläger habe der Nachlass 2019 – im Anschluss an die Veröffentlichung der HBO-Dokumentation „Leaving Neverland“ – angeboten, über fünf Jahre hinweg jährliche Zahlungen von jeweils rund 690.000 US-Dollar zu leisten. Ein Teil dieser Summe sollte als Provision an einen Mann gehen, der sich angeblich als ihr Vertreter ausgab. Im Gegenzug hätten sie eine sogenannte „Acquisition and Consulting Agreement“-Vereinbarung unterzeichnen sollen.
Der Anwalt der Geschwister, Howard King, erklärte, seine Mandanten hätten sich trotz angeblicher Drohungen und öffentlicher Vorwürfe der Erpressung nun entschlossen, nicht länger zu schweigen. Neben einer angemessenen Entschädigung für das erlittene Leid hoffe man, andere Betroffene zu ermutigen, ebenfalls an die Öffentlichkeit zu treten.
Nachlass weist Vorwürfe scharf zurück
Der Nachlass von Michael Jackson weist die Anschuldigungen entschieden zurück. Dessen Anwalt Marty Singer bezeichnete die Klage als „verzweifelten Versuch“, hohe Geldzahlungen zu erlangen. Mitglieder der Cascio-Familie hätten Jackson über mehr als 25 Jahre hinweg öffentlich verteidigt und seine Unschuld beteuert. Nun versuchten sie, durch neue Vorwürfe eine hohe finanzielle Entschädigung zu erstreiten.
Bereits im Juli 2025 hatten Vertreter des Nachlasses ein Schiedsverfahren gegen Mitglieder der Familie angestrengt. Sie werfen insbesondere Bruder Frank Cascio, Autor des Buches „My Friend Michael“, versuchte zivilrechtliche Erpressung vor. Die Familie bestreitet dies und argumentiert, eine verpflichtende Schiedsgerichtsbarkeit könne nicht erzwungen werden.
Singer erklärte weiter, die Familie habe bereits nach der Veröffentlichung von „Leaving Neverland“ mit öffentlichen Anschuldigungen gedroht. Der Nachlass habe daraufhin „widerwillig“ Zahlungen in Höhe von jeweils 2,8 Millionen US-Dollar über fünf Jahre geleistet, um Jacksons Familie und geplante Projekte im Sinne seines Vermächtnisses zu schützen.
Details der Vorwürfe
Die Cascios lernten Jackson nach eigenen Angaben über ihren Vater kennen, der in einem Hotel arbeitete, in dem der Sänger häufig übernachtete. Laut Klage verbrachte Jackson wiederholt Zeit im Haus der Familie; auch gemeinsame Urlaube und Reisen habe es gegeben.
Die Geschwister werfen ihm vor, sie systematisch manipuliert und missbraucht zu haben – ohne Wissen der jeweils anderen Familienmitglieder oder der Eltern. Außerdem habe er ihnen Alkohol, Marihuana, andere illegale Drogen sowie verschreibungspflichtige Medikamente verabreicht. Gleichzeitig habe er sie mit Geschenken, Reisen, exklusiven Freizeitparkbesuchen und Begegnungen mit Prominenten überhäuft. Sie seien zudem mit ihm auf Tourneen gereist.
Nach Darstellung der Kläger setzte sich die psychische Manipulation bis kurz vor Jacksons Tod fort.
Die von ihnen unterzeichnete Vereinbarung sei ihnen als sogenannte „Life-Rights“-Regelung dargestellt worden. Tatsächlich habe sie jedoch den Nachlass von möglicher Haftung für Jacksons angebliche Taten freigestellt. Hätten sie die Tragweite vollständig verstanden, so heißt es in der Klage, hätten sie das Dokument nicht unterzeichnet.
Die Vorwürfe sind schwerwiegend. Eine gerichtliche Klärung steht noch aus. Bis dahin gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Kommentar hinterlassen