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MG Grundbesitz GmbH – Rückabwicklungsverfügung der BaFin

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der MG Grundbesitz GmbH, Dobel, mit Bescheid vom 5. Mai 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.Die MG Grundbesitz GmbH schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge betrieb die MG Grundbesitz GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die MG Grundbesitz GmbH ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisiert (14. Oktober 2015):

Mit Beschluss vom 26. August 2015 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die MG Grundbesitz GmbH das Einlagengeschäft statt einer Rückzahlung des Darlehenskapitals auch durch Bestellung einer den Einlagengeschäftstatbestand ausschließenden Einzelgrundschuld für diejenigen Darlehensgeber abwickeln kann, die die Bestellung der Sicherheit statt der Rückzahlung gewünscht haben.

Aktualisiert (6. April 2016):

Die BaFin geht aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen davon aus, dass die MG Grundbesitz GmbH ihrer Verpflichtung in der oben beschriebenen Weise vollständig nachgekommen ist.

 

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