Kurz vor den Spring-Break-Ferien überlegen viele Reisende, ihre geplanten Mexiko-Trips abzusagen. Hintergrund sind jüngste Unruhen im Urlaubsort Puerto Vallarta.
Nemesio Rubén Oseguera Cervantes, bekannt als „El Mencho“ und Anführer des Kartells Jalisco Nueva Generación, wurde am 22. Februar bei einer Militäroperation getötet. In der Folge zündeten mutmaßliche Kartellmitglieder Fahrzeuge an und plünderten Geschäfte. Das US-Außenministerium gab zeitweise eine „Shelter-in-Place“-Warnung heraus, die inzwischen wieder aufgehoben wurde.
Behörden bemühten sich rasch um Beruhigung. Einwohner, Touristen und auch Mexikos Präsidentin Claudia Sheinbaum Pardo betonten, die Lage sei wieder ruhig und der Alltag verlaufe normal.
Dennoch sind viele Urlauber verunsichert – selbst jene, die Reisen in weit entfernte Regionen wie Cancún oder Mexiko-Stadt geplant haben.
Deutlich mehr Anfragen bei Reiseversicherern
Chrissy Valdez, Senior Director of Operations bei der Reiseversicherungsplattform Squaremouth, berichtet von einem massiven Anstieg der Besorgnis. Die Anrufe mit Bezug zu Mexiko-Reisen hätten sich versechsfacht.
„Mexiko ist ein großes Land, und diese Vorfälle betreffen nur bestimmte Regionen“, sagte Valdez. Statistisch gesehen sei die Wahrscheinlichkeit eines medizinischen Notfalls im Ausland deutlich höher als die eines sicherheitsrelevanten Ereignisses. Deshalb könne eine Reiseversicherung – insbesondere für medizinische Notfälle oder Verspätungen – weiterhin sinnvoll sein.
Doch die entscheidende Frage für viele lautet: Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich storniere?
Welche Ansprüche habe ich bei einer Stornierung?
In vielen Fällen: kaum welche.
Ob Reisende Geld zurückerhalten, hängt in erster Linie von den Kulanzregelungen der Fluggesellschaft oder Unterkunft ab. Einige Airlines – darunter American Airlines – boten unmittelbar nach den Vorfällen gebührenfreie Umbuchungen oder Stornierungen an.
Nach US-Verkehrsrecht besteht ein Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Flugpreises nur dann, wenn die Airline den Flug annulliert oder erheblich verspätet und der Passagier nicht reisen möchte. Diese Regelung betrifft jedoch ausschließlich den Flugpreis.
„Diese Rückerstattungen decken keine Hotels, Resorts oder gebuchte Ausflüge ab“, so Valdez. Hier müssen Reisende individuell bei Hotel oder Veranstalter nachfragen.
Zahlt die Reiseversicherung?
Möglicherweise – aber oft nicht.
Standard-Reiseversicherungen schließen Ereignisse im Zusammenhang mit zivilen Unruhen, militärischen Aktionen oder kriegerischen Handlungen meist aus. Klassische Policen greifen in der Regel nur bei unvorhersehbaren Notfällen wie Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Todesfällen.
Entscheidend ist außerdem der Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses. Sobald ein Ereignis breit in den Medien berichtet wird oder eine offizielle Reisewarnung besteht, gilt es als „vorhersehbar“. Viele Versicherungen schließen dann eine Stornierung aus diesem Grund aus.
Wer seine Police allerdings vor Ausbruch der Gewalt abgeschlossen hat, könnte unter Umständen noch abgesichert sein. Eine Nachfrage beim Versicherer ist ratsam.
„Cancel For Any Reason“ als Ausnahme
Besser abgesichert sind Reisende mit einer sogenannten „Cancel For Any Reason“- (CFAR) oder „Interruption For Any Reason“- (IFAR) Zusatzoption.
Mit CFAR können Reisende – je nach Tarif – bis zu 75 % der Reisekosten zurückerhalten, wenn sie 24 bis 48 Stunden vor Reisebeginn aus beliebigem Grund stornieren, auch aus Sicherheitsbedenken.
IFAR greift, wenn eine Reise bereits angetreten wurde und vorzeitig abgebrochen wird.
Diese Zusatzoptionen sind allerdings teurer: CFAR kostet meist etwas über 8 % des gesamten Reisepreises, beide Optionen zusammen rund 9 %. Eine Standardversicherung liegt bei knapp 6 %.
Lohnt sich jetzt noch eine Reiseversicherung?
Für eine reine Stornierung aus Sicherheitsbedenken in Bezug auf die aktuellen Unruhen hilft eine Standardversicherung in der Regel nicht mehr, da das Ereignis inzwischen als bekannt gilt.
Dennoch kann sich eine Police weiterhin lohnen – etwa für medizinische Notfälle oder Reiseverzögerungen.
Kann ich die Reise zumindest verschieben?
Einige Versicherer erlauben es, die Versicherungsdaten innerhalb bestimmter Fristen anzupassen. Ob Umbuchungen bei Flug, Hotel oder Veranstalter kostenfrei möglich sind, liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Anbieter.
Fazit: Wer aus Sorge um die Sicherheit seine Mexiko-Reise absagen möchte, sollte nicht automatisch mit einer vollständigen Rückerstattung rechnen. Entscheidend sind die Kulanzregelungen der Anbieter und die konkreten Versicherungsbedingungen.
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